Kurz googeln, ob die Person, die man gerade datet, in einer früheren Beziehung gewalttätig geworden ist? In Irland soll das bald möglich sein. Dort hat das Parlament im Juli 2026 ein Gesetz verabschiedet, das verurteilte Täter von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt in einem öffentlich zugänglichen Register aufführen soll.
Offiziell heißt das Gesetz "Domestic Violence (Judgements) Register Bill", erklärt Lisa-Maria Röhling, crossmediale Junior-Korrespondentin im ARD-Studio London. Bekannt sei es aber vor allem als "Jennie’s Law". Das bezieht sich auf Jennifer Poole, die von ihrem Ex-Partner erstochen wurde. Nach ihrem Tod entstand die Initiative für das Register.
Die Geschichte von Jennifer Poole
Jennifer Poole war 24 Jahre alt und hatte sich eine Woche zuvor von ihrem Partner getrennt. Zuvor soll sie ein Jahr lang psychische Gewalt und physische Gewalt in der Beziehung erfahren haben, berichtet die Familie.
Nach der Tat stellte sich heraus, dass der Ex-Partner vorbestraft war und zwei Jahre im Gefängnis saß, weil er seine vorherige Ex-Freundin und deren Mutter mit einem Messer angegriffen hatte. Jennifers Familie sagt: Hätte Jennifer gewusst, dass dieser Partner eine solche Vorstrafe hatte, wäre sie sicher nicht mit ihm zusammengekommen.
Daraufhin hat die Familie sich an die Politik gewandt und viel Lobbyarbeit gemacht, damit ein entsprechendes Gesetz kommt, das die Namen von Straftätern öffentlich einsehbar macht.
Was steht im Register?
Lisa-Maria Röhling erklärt: Das Register soll eine Liste verurteilter Straftäter sein, deren Taten in den Bereich von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt fallen – von Tötungsdelikten über körperliche und psychische Gewalt bis hin zu Vergewaltigung, Belästigung oder Stalking.
"Die finale Entscheidung, ob die Personen eingetragen werden, fällt ein Richter. Auch die Opfer müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein."
Die Namen der Täter sollen auf der Website des irischen Justizministeriums aufgelistet werden – unabhängig von ihrem Geschlecht. In den allermeisten Fällen sind Männern die Täter, erklärt Lisa-Maria Röhling.
"Was man sich von dem Gesetz erhofft, ist mehr Sicherheit und auf eine gewisse Weise mehr Selbstbestimmung für die Frauen. Damit sie beispielsweise frühzeitig die Reißleine ziehen können."
Allen voran soll die Liste leicht zugänglich sein, sagt Lisa-Maria Röhling. Praktisch könnte das bedeuten: Wer in Irland jemanden kennenlernt und wissen möchte, ob diese Person wegen häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt verurteilt wurde, könnte künftig auf der Seite des Justizministeriums den Namen eingeben.
Kritik: Das Gesetz schützt nicht vor jeder Form von Gewalt
Doch es gibt auch Kritik, berichtet die Korrespondentin. Frauenrechtsorganisationen bezweifeln, dass das Register Frauen tatsächlich nachhaltig vor häuslicher Gewalt schützen könne.
"Einige Frauenrechtsorganisationen sagen, die Zahl der verurteilten Täter sei nur die Spitze des Eisbergs, wenn man über häusliche Gewalt spricht."
Denn im Register werden nur Personen aufgeführt, die für schwere Taten im Zusammenhang mit häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt verurteilt wurden. Häusliche Gewalt fängt aber viel früher an – so die Argumentation. Viele Taten fänden zu Hause statt und würden gar nicht angezeigt oder führten nicht zu einer Verurteilung.
Das Gesetz ist laut Lisa-Maria Röhling einzigartig in Europa. In Großbritannien gibt es ein ähnliches Register, dort muss ein Name allerdings bei der Polizei angefragt werden. Und in Deutschland? Hier wurden im Mai 2026 Fußfesseln für Täter von häuslicher Gewalt eingeführt, um die Einhaltung von zum Beispiel Abstandsregeln und Kontaktverboten überprüfen zu können.
Wäre ein solches Register auch in Deutschland möglich?
Esther Bierbaum arbeitet im autonomen Frauenhaus in Osnabrück und in der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF). Sie schaut kritisch auf das neue irische Gesetz. "Nur sehr wenige Frauen, die in Frauenhäusern sind, zeigen ihre ehemaligen Partner an", sagt sie. Deswegen wird der Effekt eines solchen Registers ihrer Einschätzung nach nur sehr gering sein.
"Eine große Zahl der Delikte wird nicht strafrechtlich verfolgt, das heißt, sie könnten durch das Register nicht verhindert werden."
Zudem glaubt sie, dass allein wegen des Datenschutzes ein solches Register in Deutschland nicht möglich wäre.
Könnte ein Register Frauen schützen?
Doch was ist mit dem Argument, das die Familie der verstorbenen Jennifer Poole anführt? Dass es eine Frau davon abhalten könnte, eine Beziehung zu jemandem einzugehen, von dem sie weiß, dass er bereits gewalttätig war und deswegen verurteilt wurde.
"Es gibt bestimmt einen Prozentsatz an Frauen, die abgeschreckt sind und sich gegen den Mann oder die Beziehung entscheiden", sagt Esther Bierbaum. Ihre generelle Erfahrung mit Frauen, die Opfer von häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt geworden sind, ist jedoch eine andere. Daher glaubt sie nicht, dass verallgemeinernd gesagt werden könne: Der Name in einem Register werde abschreckend wirken.
"Die Frauen werden oft von dem Gedanken getragen, er werde sich ändern – auch wenn der Mann bereits straffällig war."
Was Deutschland braucht, damit es weniger Gewalt gegen Frauen gibt
Was es laut Esther Bierbaum in Deutschland bräuchte, um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen oder Gewalt zu verhindern, sind zunächst mehr Plätze in Frauenhäusern. "Derzeit fehlen 12.000 Frauenhausplätze für Frauen und ihre Kinder", sagt sie.
Generell bräuchten Frauen, die sich trennen, mehr gesellschaftliche und politische Unterstützung. Esther Bierbaum verweist in diesem Zusammenhang auf die Pläne der Bundesregierung, den Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag zu zahlen, statt wie bisher bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
"Frauen müssen die Möglichkeit haben, sich zu trennen und zu wissen: Ich stehe nach der Trennung nicht vor dem finanziellen Ruin."
Nicht zuletzt brauche es Prävention in Schulen. "Wir müssen wirklich früher anfangen zu sensibilisieren und dürfen nicht nur in diesen strafrechtlichen Dimensionen denken", sagt Esther Bierbaum.
Denn solche Gesetze seien nicht genug. Gesellschaftliches und politisches Ziel sollte sein, dass Gewalt gar nicht erst entsteht. "Wir können nicht immer nur von hinten denken. Wir müssen von vorn her denken – und das ist die Prävention."
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