Ihr plant eine längere Reise und wollt eure Wohnung derweil untervermieten oder Besuch einladen: Braucht es dafür die Erlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters? Jein.
Wenn wir unsere Wohnung als Ferienunterkunft vermieten wollen, dann gelten besondere Regeln. Viele Kommunen haben diese Art der Vermietung eingeschränkt oder verboten. "Denn sie wollen damit vermeiden, dass viel Wohnraum nur noch an Touristen vermietet wird", sagt unsere Reporterin Krissy Mockenhaupt.
Auch wenn wir unsere Wohnung als solche für eine Weile untervermieten wollen, muss der Vermieter oder die Vermieterin zustimmen. Nicht aber, wenn es um eine Teil-Untervermietung geht: "Denn die Wohnung zum Teil unterzuvermieten, können Vermieter nicht einfach so verbieten", so unsere Reporterin.
Die Teil-Untervermietung kann eine Lösung sein
Voraussetzung dafür ist, dass wir glaubhaft machen, dass wir wieder in unsere Wohnung zurück wollen.
Dafür können zum Beispiel eigene Möbel in der Wohnung bleiben. "Oder, wenn ich noch einen Schlüssel für die Wohnung habe und theoretisch jederzeit dahin kann", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. "Dann ist es eine teilweise Untervermietung." Und für diese brauchen wir keine Erlaubnis.
"Bei einer teilweisen Untervermietung habe ich einen Anspruch auf Zustimmung gegen den Vermieter, zum Beispiel aus Kostenersparnisgründen."
Diese teilweise Untervermietung gilt auch, wenn wir neue Mitbewohner*innen suchen. "Wenn du ein berechtigtes Interesse daran hast, dass jemand bei dir einzieht, dann darf dir das nicht einfach so verboten werden", sagt Krissy Mockenhaupt. Auch entsprechende Klauseln im Mietvertrag seien dann nicht rechtskräftig.
Was ein berechtigtes Interesse ist, das wird sehr weit gefasst. Dazu zählt der Punkt Kostenersparnis. Aber auch der Wunsch, nicht alleine leben zu wollen, so die Mietexpertin.
"Ein berechtigtes Interesse ist auch, dass ich nicht alleine leben möchte."
Es gibt allerdings Ausnahmen: Nämlich, wenn zu viele Menschen in eine Wohnung einziehen wollen. Oder, wenn eine Person schon stark negativ aufgefallen ist – zum Beispiel durch Randale im Hausflur. "Dann könnten Vermieter mit einem Veto durchkommen", so Krissy Mockenhaupt.
Wichtig ist, dass wir die Vermieter*innen vorher über den Einzug informieren. Einfach Leute einziehen lassen, könnte Stress geben, meint unsere Reporterin.
Wie sieht es mit Besuch aus?
Besucher*innen in der Wohnung wiederum dürfen erstmal bleiben: sechs bis acht Wochen, ohne Unterbrechung. Einen Schlüssel darf unser Besuch auch besitzen und ihn benutzen, auch wenn wir nicht da sind.
Wie sieht es mit Vierbeinern aus?
Und: Pauschal dürfen Haustiere in der Wohnung nicht untersagt werden, so Krissy Mockenhaupt. "Gegen Kleintiere dürfen Vermieter grundsätzlich nichts sagen." Also zum Beispiel gegen Kaninchen, Wellensittiche oder Fische.
"Haustiere dürfen nicht pauschal verboten werden."
Wenn Vermieter*innen Hunde oder Katzen verbieten, dann muss es dafür zumindest Gründe geben. Zum Beispiel, wenn es sich um einen besonders gefährlichen Hund handelt. Oder es bezüglich der Wohnungsgröße zu viele Tiere sind.