An der geplanten Reform der Nachrichtendienste, die ihnen mehr Macht geben soll, gibt es viel Kritik. Constantin Goschler und Matthias Bäcker schauen in ihren Vorträgen auf die Geschichte der Dienste und darauf, was überhaupt ihr Auftrag ist.
Mitten in der parlamentarischen Sommerpause (12.08.2026) hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet, den man durchaus als historisch bezeichnen kann: Der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sollen mehr Macht erhalten.
Mehr Macht für BND und Verfassungsschutz?
Unter anderem sollen sie laut der Reformpläne künftig selbst Gefahren aktiv abwehren dürfen. Bislang ist es ihnen nur erlaubt, Informationen zu sammeln und zu analysieren.
"Wir starten eine neue Zeitrechnung für die Nachrichtendienste. Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten."
Die Argumentation der Regierung: Es gibt neue Herausforderungen, neue Bedrohungen – also brauchen die Dienste auch neue Befugnisse. Daran gibt es allerdings viel Kritik.
So befürchten manche, dass durch das Gesetz das Gebot zur Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei aufgeweicht werden und sich etwa der Verfassungsschutz zu einer Geheimpolizei entwickeln könnte.
Kritik an geplanter Reform der Nachrichtendienste
Dieses Trennungsgebot wurde vor allem mit Blick auf die Verbrechen im Nationalsozialismus festgelegt. Zwischen 1933 und 1945 war zum Beispiel die Geheime Staatspolizei (Gestapo) eine Behörde mit unkontrollierter Macht, die mit allen Mitteln gegen tatsächlich sowie vermeintliche Oppositionelle und politische Gegner*innen vorging. Eine große Rolle dabei spielten Überwachung und Denunziantentum.
Es gibt also einiges an Kritik, aber das Gesetz ist auch noch nicht in Kraft. Die Reform muss noch vom Bundestag beschlossen werden und wird dort nach der Sommerpause diskutiert.
Die Geschichte der Geheimdienste in der BRD
Also noch etwas Zeit, sich die Hintergründe etwas genauer anzusehen. In dieser Hörsaal-Folge beschreibt in einem Vortrag der Historiker Constantin Goschler, wie es nach dem Ersten Weltkrieg mit den Nachrichtendiensten in Deutschland begann. Wie wurden die Dienste konzipiert und warum? Stichwort: Trennungsgebot.
"Der alte, immer wieder aufkommende Vorwurf 'auf dem rechten Auge blind' ist in dieser Pauschalität vielleicht nicht ganz gerechtfertigt. Aber es gibt schon eine deutliche Schlagseite."
Einen besonderen Fokus legt er dabei auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Spannungsverhältnis zwischen Distanzierung von der NS-Zeit bei gleichzeitiger Kontinuität aufseiten des Personals – das im Kontext des Kalten Krieges und der gesellschaftlichen Liberalisierung.
Was ist der Auftrag der Geheimdienste?
In einem zweiten Vortrag stellt der Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker die wichtige Frage nach dem Auftrag der Dienste. Auch er legt dabei einen Schwerpunkt auf den Verfassungsschutz.
"Warum gibt es die Dienste? Welche Funktionen im öffentlichen Interesse sollen sie erfüllen?"
Er stellt dabei fest, dass in den Nachrichtendienstgesetzen bislang nicht geklärt ist, zu welchen Zwecken die Dienste überhaupt Informationen sammeln sollen. Und nur wenn diese Lücke gefüllt sei, könne man sich politisch darüber unterhalten, wozu wir die Nachrichtendienste brauchen, ob wir sie brauchen und welche Mittel sie einsetzen dürfen sollen.
"Es bleibt der unbefriedigende Eindruck, dass die genaue Funktion der Nachrichtendienste eigentlich immer noch ziemlich unklar ist."
Constantin Goschler ist Professor für Zeitgeschichte an der Ruhr-Universität Bochum. Nachrichtendienste und Innere Sicherheit gehören zu seinen Forschungsschwerpunkten. Zum Thema hat er unter anderem gemeinsam mit Michael Wala das Standardwerk ist "Keine neue Gestapo" vorgelegt.
Matthias Bäcker ist Professor für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht, an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Der Journalist Ronen Steinke sagt über ihn: Er kennt sich mit dem Rechtsgebiet besser aus als die Nachrichtendienste selbst. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist er schon mehrfach erfolgreich gegen den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz angetreten.
Ihre Vorträge haben sie am 19. Mai 2026 unter dem Titel "Nie wieder Gestapo? Anspruch und Wirklichkeit der Geheimdienste nach 1945" im Rahmen der Ringvorlesung "Sicherheit und Ordnung: Juristische Kontinuitäten in der Bundesrepublik nach 1945" an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. gehalten. Veranstalter*innen waren die Frankfurter Rechtswissenschaftler*innen Andrea Kießling und Matthias Jahn, der auch Richter am Oberlandesgericht ist, sowie Ronen Steinke, Journalist, Publizist, Jurist und als solcher Lehrbeauftragter ebenfalls an der Uni Frankfurt, in Kooperation mit der Goethe-Universität.
- Constantin Goschler und Michael Wala: "Keine neue Gestapo". Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit, (Rowohlt) Hamburg 2015.
- Ronen Steinke (2025): Verfassungsschutz - Wie der Geheimdienst Politik macht. Piper Verlag, München.
- Hintegrund: Die Reformpläne für die Nachrichtendienste
- Überblick über die Vorträge in dieser Folge
- Constantin Goschler über die Geschichte der Geheimdienste und deren Umgang mit NS-Historie und NS-Personal
- Matthias Bäcker über die Aufgaben der Nachrichtendienste
- Infos zur Aufzeichnung und den Veranstalter*innen der Vorträge
