Am 17. Juli 1987 schafft die DDR die Todesstrafe ab. Nachdem sie sie zuvor zumeist heimlich verkündet und angewendet hatte. Wie kommt es zu diesem Sinneswandel? Der Strafrechtler Arnd Koch mit einer Bestandsaufnahme und einer Begründung.
Als erstes und einziges Land des Warschauer Paktes schafft die DDR im Sommer 1987 die Todesstrafe ab. Zum letzten Mal wurde im Juni 1981 ein Mensch zum Tode verurteilt: Werner Teske, Hauptmann der Staatssicherheit, wurde wegen Spionage und versuchter Fahnenflucht verurteilt und hingerichtet – durch einen Schuss in den Hinterkopf. Nach der Wende wird festgestellt, dass das Urteil auch nach DDR-Recht nicht rechtmäßig gewesen sei.
"Die genaue Anzahl der in der DDR ausgesprochenen und vollstreckten Todesurteile ist nach wie vor unbekannt."
Arnd Koch beschreibt erstaunliche Leerstellen in der Forschung zur Anwendung der Todesstrafe in der DDR, der Forschungsstand sei lückenhaft. Koch beruft sich bei der Anzahl der verhängten und ausgeführten Todesurteile auf Schätzungen. Danach seien 232 verkündet und 181 vollstreckt worden.
Die häufigste Tat: Staatsverbrechen
Bis 1968 ließ die DDR die Verurteilten durch die Guillotine töten, ab 1968 setzt sie nach sowjetischem Vorbild auf Tod durch Erschießen. "Unerwarteter Nahschuss in das Hinterhaupt" heißt das dann. Ausgeführt wird die Tat in der sogenannten zentralen Hinrichtungsstätte in Leipzig, einem Raum in der Strafvollzugseinrichtung in der Leipziger Vorstadt.
"In der Frühzeit der DDR bildeten die Staatsschutz-Delikte, die Staatsverbrechen, den deutlichen Schwerpunkt weit vor NS-Verbrechen und vor Mord."
Die Todesstrafe konnte bei NS- und Kriegsverbrechen verhängt werden, bei Staatsschutz-Verbrechen und Mord. Einzelne Prozesse und Urteile wurden öffentlich gemacht, wenn denn die Regierung ein Interesse daran hatte. Alle Urteile waren politisch gelenkt, betont Koch. De facto wurde ein Todesurteil vom Politbüro bzw. dem SED-Vorsitzenden getroffen. Es sein kein Fall bekannt, bei dem ein Gericht von den Vorschlägen der zuständigen Kommission abgewichen sei.
Tabuthema: Todesstrafe
Die Verhängung und Ausführung der Todesstrafe wurde seit den 1960er-Jahren tunlichst verheimlicht, als "schamhaft verschwiegenes Tabu-Thema". Koch sagt, sie wurde unsichtbar gemacht, mit Ausnahme der Verfahren, von denen sich das Regime einen Mehrwert versprach. Auch nach der Berechtigung der Todesstrafe wurde nicht gefragt, nicht öffentlich und nicht in wissenschaftlichen Auseinandersetzungen.
"Was für eine Gesellschaft ist dies aber, die keine besseren Argumente ihrer Verteidigung kennt als den Scharfrichter?"
Die ausgeführte Todesstrafe wurde auch posthum vertuscht: Letzte Briefe der Verurteilten wurden nicht an deren Angehörige zugestellt. Auf den Totenscheinen stand häufig "Schädel-Basis-Bruch".
Die Abschaffung der Todesstrafe verdanke sich, sagt Koch vor allem dem Wunsch der DDR-Führung nach außenpolitischer Profilierung. Sie rechnete mit positiven internationalen Reaktionen, auch aus der BRD, die Erich Honecker kurz danach besuchen wollte.
Folgende Punkte hält Arnd Koch für spezifisch im Hinblick auf die Todesstrafe in der DDR:
- eine "fast schon paranoide Geheimhaltungspolitik" inklusive der Unterdrückung wissenschaftlicher Diskussion zur Todesstrafe
- die Instrumentalisierung der Höchststrafe für politische Zwecke, wie Schauprozesse und innere Disziplinierung
- den Vorsatz, Entschlossenheit im Umgang mit NS-Tätern zu signalisieren
- die Entscheidungsfindung durch politische, justizfremde Organe
Arnd Koch ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte an der Universität Augsburg. Sein Forschungsschwerpunkt liegt auf der deutschen und europäischen Strafrechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Seinen Vortrag mit dem Titel "'Wahrhaft menschlich' – Theorie und Praxis der Todesstrafe in der DDR" hat er am 7. Januar 2026 im Rahmen der "Greifswalder Rechtsgespräche" an der Universität Greifswald gehalten, in der Reihe "Recht im Sozialismus".
Hinweis: Unser Bild zeigt das heutige Amtsgericht in Leipzig. In den 1960er-Jahren befand sich hier die letzte und einzige zentrale Hinrichtungsstätte der DDR.
- Beginn des Vortrages, Vorbemerkung
- Überblick: Abschaffung der Todesstrafe in europäischen Staaten
- Zahlen, Anwendungsbereiche & Arten der Vollstreckung in der DDR
- Zur Unsichtbarkeit der Todesstrafe in der DDR
- Haltung der ostdeutschen Rechtswissenschaft zur Todesstrafe
- Gründe für die Abschaffung der Todesstrafe
- Spezifische Besonderheiten
