Der oströmische Kaiser Justinian ließ im 6. Jahrhundert römische Gesetze sammeln und systematisieren. Jahrhunderte später wurde der Corpus iuris civilis wiederentdeckt und erforscht. Bis heute prägt die Gesetzessammlung Europas Rechtsgeschichte.
Der oströmische Kaiser Justinian I. herrschte von 527 bis 565 und gilt als einer der bedeutendsten Herrscher in der Zeit des Übergangs von der Antike ins Mittelalter.
Das liegt zum einen an seinem Versuch, die verlorenen westlichen Gebiete des Römischen Reiches zurückzuerobern und damit die politische Einheit des Imperium Romanum zumindest teilweise wiederherzustellen. Diese Wiederherstellung gelang allerdings nur teilweise und war nicht von Dauer.
Die Rückeroberungsversuche kosteten das Oströmische Reich und führten während und nach der Kriege zu einer massiven Krise. Dies leitete den langfristigen Verlust der Gebiete ein. Dennoch war der Einfluss des Oströmischen Kaisers bedeutend.
Gesetze sammeln, überarbeiten, vereinheitlichen
Zum anderen gilt Justinian als bedeutender Herrscher, weil er das Recht des Römischen Reiches systematisieren und vereinheitlichen ließ. Die kaiserlichen Gesetze und die Schriften der römischen Juristen waren auf zahlreiche ältere Sammlungen und Werke verteilt und teilweise widersprüchlich oder überholt.
Deshalb erteilte Justinian 528 einer Kommission den Auftrag, die geltenden kaiserlichen Gesetze aus älteren Sammlungen und später erlassenen Rechtsvorschriften zusammenzustellen, zu überarbeiten und zu vereinheitlichen.
Justinian I. vereinheitlichte das Recht
In den folgenden Jahren entstanden weitere Teile der justinianischen Gesetzgebung: 533 wurden die Digesten und die Institutionen fertiggestellt, 534 folgte eine überarbeitete Fassung des Codex. Weitere kaiserliche Gesetze kamen anschließend hinzu. Das später als Corpus iuris civilis bezeichnete Werk hat die Rechtsgeschichte Europas bis in die Gegenwart nachhaltig beeinflusst.
Jan Dirk Harke ist Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena und beschäftigt sich mit dem Inhalt des Corpus iuris civilis und der Frage, was davon heute noch im europäischen Recht wiederzufinden ist.
"An der Universität Bologna wurden die Digesten – der Kern des Corpus Iuris Civilis – im 12. Jahrhundert wiederentdeckt. Gelehrte beschäftigten sich wieder mit ihnen."
Wolfgang Kaiser ist Inhaber des Lehrstuhls für Römisches Recht und Bürgerliches Recht an der Universität Freiburg und erläutert, wie das justinianische Recht im Mittelalter überliefert, wiederentdeckt und wissenschaftlich bearbeitet wurde.
Corpus Iuris Civilis beeinflusste Rechtsgeschichte Europas
Ulrike Babusiaux ist Professorin für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Zürich. Sie verfolgt den Weg des Corpus iuris civilis vom Mittelalter bis in die Neuzeit.
"Justinian war nicht der Erste, der versuchte, das römische Recht zu vereinheitlichen. Er knüpfte an Versuche an, die am Ende des 3. Jahrhunderts nach Chr. begonnen hatten."
Der Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld erläutert die politischen Ziele des oströmischen Kaisers Justinian I., der nicht nur das Corpus Iuris Civilis beauftragt hat, sondern auch noch das alte Imperium Romanum wiederherstellen wollte.
Deutschlandfunk-Nova-Reporter Armin Himmelrath schildert, wie Justinian und seine Frau Kaiserin Theodora über das Corpus iuris civilis diskutieren.
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- Armin Himmelrath schildert, wie Justinian und seine Frau Kaiserin Theodora über das Corpus iuris civilis diskutieren
- Rechtswissenschaftler Jan Dirk Harke beschäftigt sich mit dem Inhalt des Corpus iuris civilis
- Rechtswissenschaftler Wolfgang Kaiser wie das justinianische Recht im Mittelalter überliefert, wiederentdeckt und wissenschaftlich bearbeitet wurde
- Rechtswissenschaftlerin Ulrike Babusiaux verfolgt den Weg des Corpus Iuris Civilis vom Mittelalter bis in die Neuzeit.
