Um Straftaten aufzuklären und zu verhindern, sollen Internetplattformen Inhalte automatisch scannen. Ein Gutachten kommt zum Schluss: Das geht zu weit.

Um unter anderem kinderpornografische Inhalte zu finden, scannen große Plattformen wie Google und Facebook routinemäßig Inhalte wie Websites und Nachrichten. Die Europäische Union hatte im Jahr 2018 eigentlich Datenschutzregeln auf den Weg gebracht, nach denen dieses anlasslose und verdachtsunabhängige Durchscannen in Europa nicht mehr zulässig sein würde.

Dann aber hat die EU-Kommission ihre Einstellung geändert und will den Anbietern das Scannen nun doch erlauben, ein für Sommer angekündigter zweiter Gesetzentwurf soll dann alle Anbieter dazu verpflichten. Bis zum 15. April läuft dazu eine öffentliche Konsultation.

"Andere Rechte nicht vollständig verdrängen"

Die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof Ninon Colneric kommt nun in einem Rechtsgutachten zum Schluss: Das anlasslose Durchsuchen ist nicht verhältnismäßig. In Auftrag gegeben hat das Gutachten Patrick Breyer, EU-Abgeordneter von der Piratenpartei, selbst Jurist und aktiv gegen Überwachung, Zensur und Vorratsdatenspeicherung.

In der EU-Grundrechtscharta heißt es, dass das Wohl von Kindern vordringlich in Erwägung zu ziehen ist. Das bedeutet laut Ninon Colneric aber nicht, dass dieses Ziel andere Rechte und Freiheiten vollständig verdrängen sollte. Der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments war schon zu einer ähnlichen Einschätzung gekommen.

"Politiker*innen treffen Entscheidungen immer auch mit einem Blick auf populäre Stimmungen, Gerichte hingegen mit dem Blick auf unveräußerliche Grundwerte; und das ist eine wichtige Wächterfunktion."
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Die Kontroverse betrifft mindestens die politische, juristische und technische Ebene. Eine wichtige Frage lautet: Lösen die Scanning-Algorithmen eigentlich zuverlässig Alarm aus, um gegen Kinderpornografie und andere Straftaten gegen Kinder vorgehen zu können?

Patrick Breyer sagt nein und bezieht sich auf eine Analyse der Schweizer Bundespolizei, wonach sich 86 Prozent aller maschinell gemeldeten Verdachtsfälle als unbegründet erwiesen. Breyer nennt die Algorithmen "fehlerträchtige Denunziationsmaschinen".

Ein weiterer Kritikpunkt an der pauschalen Scan-Methode: Das Recht auf Verschlüsselung könnte gefährdet sein. Denn verschlüsselte Inhalte können nicht durchsucht werden.

Nur Algorithmen

Ein Argument pro automatischem Scannen lautet: Sie können in gewisser Weise dabei helfen, Straftaten zu verhindern. Außerdem werden die Inhalte von Algorithmen ausgewertet, nicht von Menschen, allein schon dadurch sei die Privatsphäre gewährleistet.

Shownotes
Gegen Kinderpornografie
Pauschales Scannen aller Online-Inhalte womöglich unverhältnismäßig
vom 29. März 2021
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Reporter