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Die gesamte AfD ist vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft worden. CDU-Politiker Marco Wanderwitz fordert nun ein schnelles Verbot der Partei. Doch selbst, wenn sich dafür eine Mehrheit findet, bringt ein Verbotsverfahren Risiken mit sich.

Die Neubewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist eindeutig: Die AfD ist als gesichert rechtsextremistische Partei einzustufen. Auf über 1000 Seiten hat der Inlandsnachrichtendienst zusammengefasst, wie die AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, also gegen die Demokratie, vorgeht.

"Es geht insbesondere um Verstöße gegen die Menschenwürde, also: Wie äußern sich AfD-Vertreter über Menschen mit Migrationshintergrund? Der Verfassungsschutz kommt zum Ergebnis, dass diese immer wieder systematisch ausgegrenzt werden."
Michael Götschenberg, ARD-Sicherheitsexperte

Zunächst bedeutet das, dass die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz fortgesetzt wird, sagt ARD-Sicherheitsexperte Michael Götschenberg. Vermutlich wurde die finale Einschätzung durch die Bundestagswahl verzögert. Klar sei aber, dass sich nun diejenigen bestätigt fühlen, die schon länger ein Verbot der AfD fordern.

"Es täte diesem Land gut, es täte unserer Demokratie und ihrer guten Zukunft gut, wenn wir diese Partei schnellstmöglich verboten kriegen."
Marco Wanderwitz, CDU

Marco Wanderwitz möchte die AfD verbieten

Einer davon ist der CDU-Politiker Marco Wanderwitz. Er war von 2002 bis 2025 Mitglied des Deutschen Bundestags und hat sich in den letzten Jahren – überparteilich, gemeinsam mit anderen Personen – intensiv mit dem Thema eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht auseinandergesetzt. "Wir haben dazu auch einen Antrag eingebracht, der ob der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr zur Abstimmung gekommen ist."

"Nur das Verfassungsgericht kann eine Partei verbieten, weil die Partei das Parteienprivileg des Grundgesetzes genießt. Also müssen wir nach Karlsruhe, wenn wir die AfD verbieten wollen."
Marco Wanderwitz, CDU

Wanderwitz begrüßt die neue Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz: Die Partei habe sich "immer weiter radikalisiert", sagt er. Für ihn ist das nun eine neue Motivation, das AfD-Verbot endlich in Gang zu bringen.

AfD zweitstärkste politische Partei

Viel zu viele Menschen habe die AfD in ihre Partei gelockt, "und die kriegen wir erst wieder zurück, die können wir erst wieder ansprechen, wenn es die AfD nicht mehr gibt", glaubt er. Dass die AfD trotz ihrer laut Verfassungsschutz rechtsextremistischen Gesinnung immer erfolgreicher werde, mache es nur noch schlimmer, meint Wanderwitz. Aber gerade weil die Partei so groß sei, könne und müsse man diesen Schritt nun gehen, argumentiert er.

"Ich glaube nicht, dass wir die AfD anderweitig loswerden können. Das haben wir jahrelang erfolglos versucht. Ihr harter Wählerkern, der kein kleiner ist, das sind selbst Menschen mit einem abgeschlossenen rechtsextremen Weltbild."
Marco Wanderwitz, CDU

Bis zu einem Verbot müsse man mit der AfD parlamentarisch umgehen. Ihre Abgeordneten haben gewisse Rechte, "aber mehr eben auch nicht", meint der CDU-Politiker.

Keine zusätzlichen Posten für AfD-Abgeordnete?

Insofern ist Wanderwitz beispielsweise auch dagegen, AfD-Ageordnete zu Bundestagsvizepräsidenten zu wählen, weil ihnen das zusätzliche Rechte gäbe, die sie missbrauchen könnten. Und so eine Art von Missbrauch habe man ja bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags auch beobachten können – durch den Alterspräsidenten Jürgen Treutler von der AfD.

"Ich finde, man sollte mit der AfD vom Ortschaftsrat über den Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag, Landtag, Bundestag, Europaparlament überall gleich umgehen: nämlich mit ihnen kein Wort mehr sprechen als unbedingt nötig."
Marco Wanderwitz, CDU

Doch ob es nun tatsächlich zu einem Verbotsverfahren kommt? Bis dahin gibt es noch mehrere Hürden, sagt Michael Götschenberg. Zum Beispiel könne es sein, dass die Bewertung des Verfassungsschutzes bis zu einer endgültigen Klärung vor Gericht noch einmal zurückgenommen werden muss. Die AfD hat nämlich erklärt, dass sie rechtlich gegen die Einstufung vorgehen wird.

Mehr als nur juristische Fragen

Außerdem kann nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung ein solches Verbotsverfahren auf den Weg bringen. Eine Mehrheit im Bundestag gab es bisher nicht. Das könnte sich nun zwar ändern. Dennoch ist Michael Götschenberg pessimistisch: "Es braucht für ein Parteienverbot auch eine aggressiv-kämpferische Haltung. Und das ist etwas, was ich bei der AfD jetzt nicht sehe", sagt er.

"Klar ist, dass es hier keinen Automatismus gibt: Also diese Bewertung des Verfassungsschutzes bedeutet eben nicht, dass ein Verbotsverfahren automatisch kommt."
Michael Götschenberg, ARD-Sicherheitsexperte

Ein Verbot der NPD ist in der Vergangenheit zwei Mal misslungen. Und jenseits der juristischen Fragen gibt es vor einem Verbot einer Partei natürlich auch politische Bedenken: Niemand weiß, wie es ausgeht, sollte das AfD-Verbot misslingen. Doch auch wenn es gelänge, droht eine Spaltung der Gesellschaft. Denn die AfD hat eine große Wählerschaft. "Das größte Risiko ist, dass man nicht weiß, wie es ausgeht", so Michael Götschenberg.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Gesichert rechtsextrem
Kommt jetzt das AfD-Verbot?
vom 02. Mai 2025
Host: 
Jenni Gärtner
Gesprächspartner: 
Michael Götschenberg. ARD-Terrorismusexperte
Gesprächspartner: 
Marco Wanderwitz (CDU), früherer Ostbeauftragter der Bundesregierung