Akku kaputt, Schalter locker, Dichtung porös: Oft landen Elektrogeräte wegen kleiner Defekte im Müll, auch weil eine Reparatur umständlich oder unmöglich ist. Eine neue EU-Richtlinie soll das ändern: reparieren statt wegwerfen. Wie das vonstatten gehen soll.
Viele kennen die Probleme mit kaputten Elektrogeräten: Selbst kleine Defekte führen oft dazu, dass Geräte nicht mehr genutzt werden können. Manche Hersteller verbauen spezielle Schrauben, andere verkleben oder verschweißen ihre Produkte so stark, dass Reparaturen kaum möglich sind.
Hinzu kommen kann, dass Ersatzteile fehlen oder extrem teuer sind. Selbst wenn die eigentliche Reparatur gar nicht mal so aufwendig ist, kann es passieren, dass der Handwerker dafür dennoch mehrere Hundert Euro verlangt. "Ich hatte neulich einen defekten Kühlschrank", erzählt Wirtschaftsjournalist Nikolaus Lieven. "Das Ersatzteil hat ein paar Euro gekostet, der ganze Besuch ungefähr 500."
Was das neue Gesetz ändern soll
Das geplante Recht auf Reparatur basiert auf einer EU-Richtlinie, die bis spätestens Ende Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, erklärt der Wirtschaftsjournalist. Danach sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen Fällen einen Anspruch darauf haben, dass ihre Geräte repariert werden können.
Die Liste der betroffenen Produkte ist lang: Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Fernseher, Smartphones oder Tablets fallen darunter. Teilweise gilt das sogar für Geräte, die Menschen bereits besitzen – also nicht nur für Neuanschaffungen.
Allerdings gibt es Einschränkungen. Manche ältere Geräte wie Toaster, Kaffeemaschinen oder Kopfhörer fallen bislang nicht darunter. Entscheidend ist oft, ob ein Produkt unter die sogenannte Ökodesign-Verordnung der EU fällt. Die berücksichtigt nicht nur den Energieverbrauch eines Geräts, sondern auch Aspekte wie Recyclingfähigkeit und Reparierbarkeit.
Mehr Rechte bei der Gewährleistung
Auch bei der Gewährleistung soll sich etwas ändern. Bislang gilt meist: zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung, zusätzlich oft freiwillige Garantien der Hersteller.
Neu ist: Wer sich im Gewährleistungsfall für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät entscheidet, soll belohnt werden. Dann verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein weiteres Jahr. Statt zwei Jahren gäbe es also drei Jahre Schutz.
"Die EU verfolgt damit ein klares Ziel: Reparieren soll attraktiver werden als Neukaufen."
Ersatzteile müssen länger lieferbar sein
Doch oft scheitert eine Reparatur an den Ersatzeilen. Genau deswegen sollen Hersteller verpflichtet werden, diese deutlich länger bereitzuhalten – wahrscheinlich bis zu zehn Jahre lang, erklärt der Journalist. "Das Recht auf Ersatzteile gilt zehn Jahre lang, ab dem Zeitpunkt, wo das Gerät nicht mehr hergestellt wird." Außerdem sollen Ersatzteile innerhalb von 15 Tagen lieferbar sein.
"Damit Verbraucherinnen und Verbraucher jemanden finden, der alte Geräte repariert, plant die EU eine Online-Plattform. Dort sollen sich Reparaturwerkstätten und Reparaturcafés finden lassen."
Recht auf Reparatur – aber nicht umsonst
Auch wenn es ein Recht auf Reparatur geben soll, bedeutet das nicht, dass es sich um eine kostenlose Reparatur handeln wird, erklärt Nikolaus Lieven. Doch wie teuer wird sie sein dürfen? Genau das sei noch nicht geklärt. "Im Gesetz ist nur von einem 'angemessenen Preis' die Rede", so der Journalist.
Die EU-Richtlinie gibt es übrigens seit 2024. "Umgesetzt hat sie aber noch kein einiziges EU-Land", sagt Nikolaus Lieven. Allerdings ebe es EU-Länder die bereits ausprobieren, wie Reparaturen attraktiver gemacht werden können. "In Belgien wurde etwa die Mehrwertsteuer auf kleine Reparaturen gesenkt. Österreich unterstützt Reparaturen mit Gutscheinen und übernimmt teilweise bis zu 50 Prozent der Kosten." In Deutschland soll die Neuregelung ab August 2026 greifen. Bis dahin werden wir wohl auch erfahren, wie die Kostenfrage geregelt wird.
