Ein Runderlass während des Zweiten Weltkriegs legte fest, dass teils auch verurteilte Straftäter zum Wehrdienst eingezogen werden können. In der "Strafdivision 999" erwarteten sie Drill- und Gehorsamsübungen. An der Front wurden sie zu lebensgefährlichen Einsätzen hinter die feindlichen Linien geschickt. Die Strafdivision wurde 1944 aufgelöst.
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