Immer wieder ändern sich die Corona-Schutzmaßnahmen. Welche Regel wo gilt, kann verwirren. Verstoßen wir aber gegen eine Corona-Vorschrift – etwa aus Unwissenheit – müssen wir mit einer Geldbuße rechnen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt ein Auge zudrücken.

Am 19. Januar haben der Bund und die Länder die Corona-Maßnahmen neu angepasst – schon wieder. Ab wann die neuen Regeln gelten, ist abhängig vom Bundesland. Üblicherweise steht das ziemlich zeitnah zum Bund-Länder-Beschluss fest.

Eigenverantwortlich informieren

Als Bürgerinnen und Bürger haben wir die Pflicht, uns über die aktuellen Regeln in unserer Stadt oder Gemeinde zu informieren. Diese sogenannte Hol-Schuld besagt auch, dass wir wissen müssen, ab welchem Datum Maßnahmen gelten. Im Netz, per App oder über andere Medien können wir die nötigen Infos über die Verordnungen finden.

Wer auf eine individuelle Benachrichtigung wartet, tut das vergeblich. Dafür wäre der Aufwand zu groß.

Verstoß ist Ordnungswidrigkeit

Wer eine neue Corona-Regel nicht einhält, sei es aus Unwissenheit oder Schludrigkeit, handelt fahrlässig und muss mit einem Bußgeld rechnen. Ein Verstoß gegen eine Corona-Maßnahmen gilt als Ordnungswidrigkeit. Ob die auf Unwissenheit oder Absicht beruht, ist erst einmal egal.

Verwarnung und Bußgeld

In manchen Fällen können Polizei oder Ordnungsamt auch zuerst eine Verwarnung aussprechen. Das ist das sogenannte Opportunitätsprinzip. Das besagt, dass Bußgeldverfahren jederzeit beendet werden können oder erst gar keine eingeleitet werden. Das heißt: Die Beamtinnen und Beamten können mit einer gewissen Kulanz reagieren.

Torsten Noak ist Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule Ludwigsburg und erklärt das Opportunitätsprinzip so: "Wenn an einem Mittwoch eine neue Corona-Verordnung in Kraft tritt und mit ihr neue Ordnungswidrigkeiten geschaffen werden, darf die Polizei am darauffolgenden Donnerstag gegenüber einem ertappten Bürger sagen: 'Gestern ist die neue Verordnung in Kraft getreten. Informieren Sie sich schleunigst. Wir belassen es bei einer Verwarnung!'"

Kulanz der Behörden möglich

Manchmal gibt eine Behörde auch einen bestimmten Zeitraum vor, in dem sich die Menschen an die neuen Regeln gewöhnen sollen. Statt Bußgelder verteilen die Beamten dann erst einmal Verwarnungen.

In Bayern zum Beispiel gibt es gerade so eine Eingewöhnungszeit für die verschärfte Maskenpflicht. Das heißt: Seit dem 18. Januar ist dort das Tragen von medizinischen Maske in Bussen, Bahnen und Geschäften Pflicht. Verstoßen Menschen dagegen, erhalten sie bis zum 25. Januar eine Verwarnung. Ab dem 25. Januar müssen sie dann mit einem Bußgeld rechnen.

Soziales Umfeld beeinflusst unser Verhalten

Ob wir eine Corona-Vorschrift ablehnen und zum Beispiel absichtlich keine Maske tragen, können Freunde und Freundinnen oder die Familie stark beeinflussen. Zu dem Ergebnis kommt ein Forschungsteam unterschiedlichster Disziplinen aus Großbritannien, Deutschland, USA und Frankreich. Für diese Studie haben sie mehr als 6600 Menschen online befragt.

Laut den Forschenden haben sich die Befragten auch dann an dem Verhalten ihres sozialen Umfelds orientiert, wenn es gegensätzlich zu ihrem persönlichen Standpunkt war. Das zeigen die Ergebnisse in allen 114 untersuchten Ländern und auch quer durch alle Gruppen, erklärt Deutschlandunk-Nova-Reporterin Wiebke Lehnhoff. Dieses Verhalten ist demnach unabhängig von Geschlecht, Alter oder auch davon, wie stark ausgeprägt die Coronavirus-Pandemie in dem jeweiligen Land ist.

Klickt auf Play, um das ganze Gespräch mit Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Wiebke Lehnhoff über unser Verhalten in Corona-Zeiten zu hören.
"Wenn jemand die Corona-Verhaltensregeln sinnvoll findet, aber das soziale Umfeld drumherum hält sich nicht an diese Regeln, dann kann das dazu führen, dass sich die Person auch nicht daran hält."
Shownotes
Eigenverantwortung
Corona-Vorschriften: Bußgeld möglich bei Verstoß
vom 21. Januar 2021
Moderatorin: 
Tina Howard
Gesprächspartnerin: 
Annabell Brockhues, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin