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Ein geleaktes Polizeihandbuch zeigt Techniken, mit denen gezielt Schmerzen zugefügt werden. Die Polizei sagt: legitim. Kritiker sagen: Polizeigewalt. Was ist erlaubt bei Sitzblockaden oder Festnahmen? Und was sagen Betroffene?

Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hat nach Festnahmen von Demonstrierenden der Klimabewegung "Letzte Generation" 2023 gesagt, dass in der Polizei Berlin "keine Schmerzgriffe ausgebildet" werden. Ein jetzt von der Internetplattform "FragDenStaat" geleaktes Polizeihandbuch aus dem Jahr 2020 zeigt das Gegenteil. Das bisher geheim gehaltene Handbuch der Berliner Polizei beschreibt Anleitungen, wie Polizisten Menschen möglichst effektiv Schmerzen zufügen können.

Anleitung für schmerzhafte Techniken

Der Begriff "Schmerzgriff" kommt in dem Handbuch nicht vor. Auf Nachfrage hat die Polizei Berlin Deutschlandfunk Nova geantwortet: Das Ziel des polizeilichen Handels sei nicht das Erzeugen von Schmerzen.

"Es sind keine Schmerzgriffe, sondern es sind Schub- und Hebeltechniken oder Drucktechniken. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht beim Gegenüber auch ein Schmerz auslösen kann. So etwas kann natürlich leider immer passieren."
Benjamin Jendro, Pressesprecher Gewerkschaft der Polizei Berlin

Unter "Schmerzgriffen" sind Druck- und Hebeltechniken gemeint, die extreme Schmerzen auslösen können. Im Lehrbuch der Berliner Polizei steht: "Es kann in den Genitalbereich gegriffen/geschlagen/gestoßen werden". Dazu wird ein Bild gezeigt, wie ein Mann mit der Hand in den Genitalbereich des anderen fasst.

Bei der Daumenpresse wird in die Daumenspitze und diese gegen die Handfläche des polizeilichen Gegenübers gedrückt. Beschrieben wird auch der Fingerhebel, bei dem der Finger in Richtung Handrücken geknickt wird. Neben Fotos, die die Druck-, Quetsch- und Hebeltechniken zeigen, gibt es auch eine Reihe von Videos.

Schmerzgriff als rechtswidrig verurteilt

Beim sogenannten Kiefergriff greift der Polizist mit beiden Händen von oben die Kieferknochen und zieht die Person nach oben. Dieser Griff wurde bei dem Demonstranten Lars Ritter 2023 bei einer Sitzblockade der "Letzten Generation" in Berlin angewendet. Belegt ist das in einem Video, in dem ein Polizist Lars Ritter ankündigt, dass er danach Schmerzen beim Kauen und Schlucken haben werde.

Lars Ritter musste nach dem "Kiefergriff" im Krankenhaus behandelt werden. Er hat danach zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte auf "Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anwendung von Schmerzgriffen und Nervendrucktechniken" geklagt. Im Januar 2026 bestätigte das Berliner Oberverwaltungsgericht, dass dieser Schmerzgriff rechtswidrig war.

Das Urteil, dass die Schmerzgriffe gegen Lars Ritter rechtswidrig waren, lasse sich aber nicht verallgemeinern, sondern gelte nur in diesem Einzelfall. "Vor diesem Hintergrund ist hier auch nicht davon auszugehen, dass die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken per se gegen Art. 3 EMRK [Europäische Menschenrechtskonvention, a.d.Red.] verstößt."

"Die Gerichtsurteile jetzt haben nicht gesagt, dass grundsätzlich diese Techniken verboten sind, sondern dass wir in diesem konkreten Einsatz, in dieser konkreten Situation nicht das mildeste Mittel gewählt haben."
Benjamin Jendro, Pressesprecher Gewerkschaft der Polizei Berlin

Investigativjournalist Mohamed Amjahid beschäftigt sich mit sogenannten Einzelfällen und hat darüber das Buch geschrieben "Alles nur Einzelfälle? Das System hinter der Polizeigewalt". Wichtig sei zunächst klarzustellen:

  1. Schmerzgriffe werden angewendet
  2. Die Polizei unterliegt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit

Einzelfälle oder Polizeigewalt mit System?

Wie bei Einsätzen vorgegangen werde, hänge zum einen von den Einsatzleitenden vor Ort und den einzelnen Polizist*innen, aber auch von den politischen Leitlinien ab, die von den Innenministern von Bund und Ländern formuliert werden. Die Handbücher seien Ergebnisse der polizeilichen Praxis, die die jeweilige Polizeibehörde selbst formuliere.

Eine Leitlinie für Polizist*innen ist die Effektivität beim Einsatz: "Wie kommt ein Polizist am schnellsten zu einem Ergebnis, zum Beispiel eine Person abzuführen oder auszuschalten?", beschreibt Mohamed Amjahid die Anforderung an die Polizei. In Situationen, in denen die Polizei eine gefährliche Person außer Gefecht setzen, andere Personen und sich selbst schützen muss, kann es dann zur Anwendung der sogenannten Schmerzgriffe kommen.

Effektivität vs. Verhältnismäßigkeit

Dabei muss die Polizei immer abwägen, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist. Es gibt immer wieder Fälle, in denen das nicht gelingt. Damit hat sich Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Uni Frankfurt, im Rahmen des Forschungsprojekts KviAPol auseinandergesetzt. Er hat von 2018 bis 2023 polizeiliche Gewaltanwendungen untersucht. Bis dahin gab es wenige Daten zu polizeilichen Übergriffen und viel Diskussion um das Dunkelfeld, also Fälle, die nicht zur Anzeige kamen oder bekannt wurden.

Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung lautet: "Sozialwissenschaftlich und kriminologisch können Schmerzgriffe als Normalisierung und Verselbstständigung polizeilicher Gewaltpraxen verstanden werden", zitiert Mohamed Amjahid den Bericht.

"Mit Blick auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit gibt es nur wenige Szenarien, in denen - aus juristischer Sicht - Schmerzgriffe auch als legal betrachtet werden können."
Mohamed Amjahid, Investigativjournalist

Mit anderen Worten: Die Polizei kann in einem Einsatz auf Deeskalation und Ansprache setzen, bevor sie diesen mit Schmerzgriffen beendet – bedeutet für die Polizei aber mehr Zeitaufwand, erklärt Mohamed Amjahid.

Wer kontrolliert die Polizei?

In diesem Spannungsfeld zwischen Effektivität und Verhältnismäßigkeit fehle es an einer geeigneten Kontrollinstanz der Polizei, meint Mohamed Amjahid. "Das ist tatsächlich ein Systemfehler: Die Polizeien selbst kontrollieren sich selbst", stellt er fest. Staatsanwaltschaften arbeiten eng mit den Polizeibehörden zusammen und kontrollieren diese eher nicht. Die Innenministerien stellen sich meist eher schützend vor ihre Polizei.

Hinzu komme, dass sich viele Betroffene gegen Polizeigewalt nicht juristisch wehren könnten, weil ihnen die Ressourcen fehlen oder sie eingeschüchtert werden. Sie müssten oft mit Gegenanzeigen der Polizei rechnen. Für Mohamed Amjahid ist es deshalb ein wichtiges politisches Thema, das in der Gesellschaft diskutiert werden müsste, wie die Polizei effektiv und fair kontrolliert werden kann.

"Es wäre sehr unfair, nur die Polizei damit zu belasten."
Mohamed Amjahid, Investigativjournalist

Auch innerhalb der Polizei gebe es die Erkenntnis, dass Mittel nicht immer angemessen sind oder verhältnismäßig angewendet werden. "Meine investigative journalistische Arbeit könnte ich gar nicht machen, ohne Whistleblower in, vor allen Dingen aus der Polizei heraus", sagt Mohamed Amjahid. Doch auf politischer Ebene, in Medien, auf Parteitagen oder im Bundestag werde immer wieder Härte oder Effektivität von der Polizei eingefordert. "Das ist auch der politische Nährboden, der dann Polizistinnen dazu motiviert, das auch zu machen", sagt Mohamed Amjahid.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an unboxingnews@deutschlandradio.de

Shownotes
Umstrittene Schmerzgriffe
Wie weit die Polizei bei Einsätzen gehen darf
vom 30. Januar 2026
Moderator: 
Marcel Bohn
Gesprächspartner: 
Jan Dahlmann, Deutschlandfunk-Nova-Reporter
Gesprächspartner: 
Mohamed Amjahid, Journalist
Gesprächspartner: 
Benjamin Jendro, Gewerkschaft der Polizei Berlin
Redaktion: 
Ingo Rockenberg
Produktion: 
Norman Wollmacher