Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Paragraf 217 Strafgesetzbuch ist verfassungswidrig - bis dahin war die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland verboten. Seither ist das Thema gesetzlich ungeregelt. Der Gesetzgeber muss Abhilfe schaffen. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht, erklärt in ihrem Vortrag die juristischen Grundlagen.
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