© picture alliance / Westend61 | Vira Simon
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Vorratsdatenspeicherung | 22. April 2026

Speicherpflicht von IP Adressen auf dem Weg

Ein Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass Internetprovider drei Monate lang IP-Adressen speichern müssen. Ermittler sollen auf diese Daten zugreifen dürfen, wenn es einen entsprechenden Verdacht gibt.

Shownotes
Vorratsdatenspeicherung
Speicherpflicht von IP Adressen auf dem Weg
vom 22. April 2026
Moderation: 
Lena Mempel
Gesprächspartner: 
Tina Howard, Deutschlandfunk Nova