Möglicherweise gibt es im Frühjahr 2024 ein neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Die bisherige Höchstbefristungsdauer nach der Promotion soll von sechs auf vier Jahre reduziert werden. Die Jung-Wissenschaftler*innen sehen darin unter anderem eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit.
Kurz und Heute
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