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Die Inzidenzen steigen dramatisch, die Infektionszahlen auch. Nun hat die
Politik am Mittwoch (18.11.2021) neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Was im neuen Infektionsschutzgesetz steht und auf was sich die Ministerpräsident*innen geeinigt haben.

Im Vorfeld gab es heftigen Gegenwind von der CDU. "Denn
die meisten CDU-geführten Bundesländer sind der Meinung, dass die
epidemische Lage nicht auslaufen sollte, sondern dass man Maßnahmen wie Lockdowns und Kontaktbeschränkungen noch weiter nutzen sollte", sagt Volker Finthammer vom Deutschlandfunk-Nova-Hauptstadtstudio. Die bisher vom Bundestag festgestellte "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" läuft zum 25. November aus.

"Man hat, wie so oft in der Politik, einen Kompromiss gefunden. Das soll Anfang Dezember überprüft werden, dann will man eventuell noch mal nachsteuern."
Volker Finthammer vom Deutschlandfunk-Nova-Hauptstadtstudio über die neuen Corona-Regeln

Trotz der Differenzen hat sich die Politik am Mittwoch (19.11.2021) auf neue Corona-Regeln geeinigt. Weil die Anfang Dezember erneut auf den Prüfstand gestellt werden sollen, habe letztlich auch die Union zugestimmt, meint Finthammer.

Was heißt eigentlich 2G, 2G-Plus, 3G und 3G-Plus?

  • 2G: Geimpfte, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt und Genesene, bei denen Corona durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde. Dieser Test muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt sein.
  • 2G-Plus: Wie 2G; aber hier haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, die auch einen aktuellen negativen Test (Schnell- oder PCR-Test) haben.
  • 3G: Das umfasst vollständig geimpfte, genesene und getestete Menschen. Der Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein.
  • 3G-Plus: Hier müssen die Menschen geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Der Test muss alle 72 Stunden neu gemacht werden.

Das Wichtigste aus dem neuen Infektionsschutzgesetz:

Am Freitag (19.11.2021) hat auch der Bundesrat dem neuen Gesetz zugestimmt. Das heißt, es gelten nun folgende Regeln:

  • Am Arbeitsplatz soll künftig 2G gelten. Arbeitgeber*innen erhalten ein Auskunftsrecht, das heißt, sie dürfen Impf- oder Genesenennachweise und einen aktuellen Test von Arbeitnehmenden verlangen. Wird das nicht überprüft, droht ein Bußgeld für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmende im Zweifelsfall Lohnverlust und Kündigung.
  • Die aufgehobene Homeoffice-Pflicht soll wieder eingeführt werden. Das heißt, wenn es keine zwingenden Gründe für eine Anwesenheit gibt, müssen Menschen im Homeoffice arbeiten – und es muss ihnen auch vonseiten der Arbeitgeber*innen ermöglicht werden.
  • Bundesweit soll im Nah- und Fernverkehr in öffentlichen Verkehrsmitteln 3G gelten. Die Regelung gilt auch für Inlandsflüge, nicht aber für Taxis.
  • Beim Besuch von Theatern, Kinos, Fitnessstudios oder Fußballstadien sollen Länder die 2G-Regel künftig vorschreiben können. Vielerorts ist das ohnehin bereits der Fall. Das bedeutet, dass Ungeimpfte auch mit einem negativen Corona-Test nicht mehr an solchen Veranstaltungen teilnehmen können. Außerdem sollen Begrenzungen bei der Teilnehmer*innenzahl möglich sein. Auch soll es eine Option zu 2G Plus geben. Dann müssten auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test vorlegen.

Das sind die wichtigsten Bund-Länder-Beschlüsse:

"Das Wichtigste ist, dass es jetzt bei bestimmten Hospitalisierungsraten klare Konsequenzen gibt."
Volker Finthammer vom Deutschlandfunk-Nova-Hauptstadtstudio über die Bund-Länder-Beschlüsse
  • Hospitalisierungsrate: Die im Frühjahr eingeführten, aber nie genau definierten Hospitalisierungsraten wurden nun bestimmt. "Jetzt gibt es ein abgestuftes System: Drei, sechs und neun. Ab Stufe drei gilt die 2G-Regel flächendeckend in einem Bundesland. Ab Stufe sechs gilt 2G-Plus", erklärt Finthammer. Wird die Stufe neun überschritten, dann sollen die Länder von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Die Hospitalisierungsrate ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patient*innen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen.
  • Impfpflicht in Gesundheitsberufen: Außerdem forderten die Ministerpräsident*innen eine Teilimpfpflicht. Nach dem Willen der Länderchef*innen soll die für Mitarbeitende in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie bei mobilen Pflegediensten gelten.
Shownotes
Corona-Gipfel
Welche neuen Corona-Regeln nun gelten
vom 19. November 2021
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Volker Finthammer, Deutschlandfunk-Nova-Hauptstadtstudio