Fleisch vom Spieß oder echter Döner? Es gibt da ein paar kleine Unterschiede und Feinheiten, die wir für euch herausgefunden haben.

Kein Bock zu kochen oder spät in der Nacht noch eine Heißhungerattacke auf dem Weg nach Hause - was gibt es besseres als einen Döner!? Manche Fleischfetzen, die sich da zwischen Zwiebeln, Tomate und Krautsalat in Knoblauchsoße suhlen, dürfen jedoch sich definitiv nicht so nennen. Das ist alles genau definiert.

Dönerfleisch darf nur Kalb, Rind, Lamm oder Hähnchen, Öl und Zwiebeln enthalten. Der NDR hat vor kurzem herausgefunden, dass oft Zutaten beigemischt werden, die in einem Döner nichts zu suchen haben. Es handelt sich dann nicht um Döner, sondern um "Fleisch vom Drehspieß".

"Kalbfleisch könnte man auch pur verkaufen, aber erstens schmeckt das nicht so gut, es ist etwas zu stark vom Geschmack her. Und zweitens kann man sich das von den Kosten her gar nicht leisten."
Fatos, Döner-Verkäuferin

"Drehfleischspieß" kann auch Sojaeiweiß, Erbseneiweiß, Kartoffelstärke, Weizenstärke, Paniermehl oder Puteneiweiß enthalten. "Das sind alles Sachen, die eigentlich im Döner nicht vorgesehen sind, die gehören da nicht rein", sagt der Lebensmittelchemiker Volkmar Heinke vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.

"Brät, das ist fein zerkleinertes Fleisch, wie Sie es vielleicht vom Fleischsalat kennen, also wenn Sie da diese rosa Fleischstreifen drin haben, das bezeichnen wir als Brät."
Volkmar Heinke, Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock

Brät ist noch so eine Sache, die im Drehfleischspieß verarbeitet werden kann. "Brät. Das ist im Prinzip sehr fein zerkleinertes Fleisch", erklärt Volkmar Heinke, "aber es ist einfach kein normales Fleisch und auch kein Hackfleisch mehr." In den Döner gehört aber offiziell nur fein geschnittenes Fleisch, oder bis zu 60 Prozent Hackfleisch, Brät ist dort nicht vorgesehen. Manchmal sind im Brät Nerven, Blutgefäße, zerrissene Skelettmuskulatur oder Fettgewebe - alles klein geschreddert.

Strenge Döner-Regeln

In den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuches heißt es, dass ein Döner aus Rindfleisch oder Kalbfleisch und aus Schaffleisch besteht. Wenn er entsprechend deklariert ist, darf es auch Geflügel sein. Und als weitere Zutaten dürfen Salz, Gewürze, Eier, Zwiebeln, Milch, Öl und Joghurt verwendet werden. Alle anderen Zutaten haben im Döner nichts zu suchen. Auch keine Bindemittel oder so.

"Man sieht dass das sauber geschichtet ist und das sieht halt einfach super nach Fleisch aus. Und nicht nach irgendwelchen Stückchen, die da noch drin sind von - was weiß ich."
Fatos, Döner-Verkäuferin

Wer eine Glutamat-Allergie hat oder Sojaeiweiß nicht verträgt, der ist beim echten Döner also auf der sicheren Seite. Und ein Imbissbudenbesitzer, der keinen echten Döner anbietet, muss das irgendwo klar deklarieren. Da steht dann auf der Speisekarte oder auf der Tafel über dem Tresen "nach Döner-Art" oder "Hackfleisch-/Drehspieß vom Rind" oder ähnliches. Und wer sich unsicher ist, der schaut einfach mal ganz genau hin, rät die Döner-Verkäuferin Fatos:

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Shownotes
Fleisch am Spieß
Die Döner-Definition
vom 30. November 2016
Autor: 
Martin Krinner
Moderatorin: 
Sonja Meschkat