Ab 2016 gilt die Frauenquote für Aufsichtsräte. Ein erster kleiner Schritt zur Gleichberechtigung in großen Unternehmen.

Zum Jahreswechsel tritt das Gesetz der Frauenquote in Kraft. Ab dann gilt: 101 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen 30 Prozent ihrer Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzen. Wollen sie das nicht oder werden keine Frauen dafür gefunden, bleiben die Posten leer.

Die Erfüllung der Quote ist ein sukzessiver Prozess. Die Unternehmen müssen nicht 30 Prozent ihrer Aufsichtsratsmitglieder rauswerfen, um sie durch Frauen ersetzen zu können. Eine Frau muss immer erst dann in den Aufsichtsrat berufen werden, wenn ein Posten frei wird.

"Zielgröße Null"

Das neue Gesetz ist ein Kompromissgesetz. Denn der Aufsichtsrat ist zwar ein wichtiges Gremium in einem Unternehmen, hat aber keine große Entscheidungsmacht. Ein größerer Durchbruch für die Gleichberechtigung wäre es, wenn auch in Vorständen großer Unternehmen mehr Frauen Platz finden würden. Zurzeit ist in Unternehmen, für die die Frauenquote (für Aufsichtsräte) gilt, weniger als jedes zwanzigste Vorstandsmitglied eine Frau.

Für den Vorstand gibt es keine gesetzliche Quote - dafür konnte keine politische Mehrheit gefunden werden. Die Unternehmen müssen daher eine freiwillige Zielvorgabe zur Frauenförderung nennen. Unternehmen wie Eon, die Commerzbank oder ThyssenKrupp haben sich hier einfach die "Zielgröße Null" gesetzt.

Shownotes
Neues Gesetz ab 1. Januar
Frauenquote zum Üben
vom 28. Dezember 2015
Gesprächspartnerin: 
Katharina Hamberger, DRadio Wissen
Moderatorin: 
Marlis Schaum