Pöbeln, randalieren und anderes gewaltvolles Verhalten in Fußballstadien sind bekannt. Die Polizei kann mit der Datei "Gewalttäter Sport" Personen in so einem Fall dokumentieren. Dagegen gibt es viel Kritik. Erst kürzlich wieder, weil Fans bei Geisterspielen 2020 in die Datei aufgenommen wurden.

Seit Anfang der Coronavirus-Pandemie ist es in den Fußball-Stadien stiller als sonst: Die Spiele gehen weiter, aber eben ohne die Fans auf den Rängen. Trotzdem hat die Polizei von März bis Dezember 2020 über 1.000 Personen in ihre Datensammlung "Gewalttäter Sport" (DGS) eingetragen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Kritik gegen die Datensammlung gibt es schon länger. Dass Fans auch während einer Zeit der Geisterspiele in der DGS landen, befeuert die Diskussion um die Datensammlung weiter.

DGS gibt es seit den 90ern

Die Datei "Gewalttäter Sport" betreibt die Polizei beziehungsweise das Bundeskriminalamt seit den 1990er-Jahren, um gewalttätige Fußballfans zu dokumentieren. Im Vergleich zu heute war Gewalt damals vor und in den Stadien ein großes Problem.

In die DGS trägt die Polizei Personen ein, die schon einmal straffällig geworden sind oder von denen sie vermutet, eine Person könnte in Zukunft gefährlich werden. Besonders Letzteres steht seit Langem in der Kritik. Neben Gewalttäterinnen und Gewalttätern nimmt die Polizei zum Beispiel auch Personen in die Datensammlung auf, deren Personalien aus irgendeinem Grund im Kontext von einem Fußballspiel festgehalten wurden.

"Die Polizei kann auf dieser Basis Personen eintragen, die zum Beispiel straffällig geworden sind oder von denen sie meint, dass sie in Zukunft eine Gefahr darstellen."
Thorsten Poppe recherchiert seit 20 Jahren zur Datei "Gewalttäter Sport"

Das heißt: Die Person muss nicht zwingend physisch gewalttätig geworden sein. Das ist bei etwa einem Drittel der darin erfassten Personen der Fall. Es gibt zum Beispiel knapp 840 Personen, die wegen eines Platzverweises in der DGS gelandet sind. Eine Personalienfeststellung war bei knapp 780 Personen der Grund für den Eintrag. Am häufigsten wird der Landfriedensbruch mit etwa 3.300 Eintragungen aufgeführt. Hier geht es um gewalttätiges Verhalten gegen einen Menschen oder eine Sache.

Die über 1.000 neuen Einträge stammen laut der Antwort der Bundesregierung aus einer Zeit vor den Geisterspielen und auch von Ereignissen während der Geisterspiele. Zum Beispiel wenn Fans Pyrotechnik bei der Abfahrt der Mannschaftsbusse benutzt haben.

DGS: Für einen Eintrag muss die Person nicht gewalttätig sein

Was die Zahlen offenlassen, ist, wie viele der insgesamt rund 7.800 Eintragungen berechtigt sind oder auf Verfehlungen beruhen, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Thorsten Poppe. Er recherchiert seit über 20 Jahren über die DGS. Denn: Ein Anfangsverdacht reicht aus, damit die Polizei eine Person dort eintragen kann. Wird das Ermittlungsverfahren gegen sie später eingestellt, kann es vorkommen, dass die Person nicht aus dem Register gelöscht wird, erklärt er.

"Wie viele davon berechtigt sind oder nicht, ist ebenfalls ein großer Streitpunkt. Denn ein Anfangsverdacht reicht für eine Aufnahme aus."
Thorsten Poppe recherchiert seit 20 Jahren zur Datei "Gewalttäter Sport"

Welche Daten die DGS umfasst, macht die Polizei beziehungsweise das Bundeskriminalamt aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt. Bei seinen Recherchen ist Thorsten auf 50 Kriterien gestoßen, die pro Person gespeichert werden können: von Spitzname über Tattoos bis zur Schuhgröße. Drei der Merkmale könne die Polizei abfragen.

"Ein sinnvolles Mittel der Gewaltprävention"

Am Flughafen soll das zum Beispiel die Bundespolizei machen können. Thorsten weiß von einigen Fußballfans, die am Flughafen bei der Ausreise deswegen von der Bundespolizei angesprochen wurden. Laut Polizei sei die Datensammlung ein sinnvolles Mittel, um Gewalt im Vorfeld zu verhindern.

Oft wissen die Fußballfans allerdings nicht, dass sie Teil der DGS sind: Sie erhalten weder eine Benachrichtigung über ihre Eintragung noch eine andere Info. Das Beispiel am Flughafen zeigt aber, welche Konsequenzen auf eine Person mit DGS-Eintrag zukommen könnten.

Personen über Eintrag informieren

Wären die Behörden hingegen dazu verpflichtet, die Personen über ihren Eintrag im DGS zu informieren, könnte das Betroffenen helfen, findet Thorsten. Dann könnten die Fußballfans auch Widerspruch einlegen, wenn sie meinen, der Eintrag wäre unberechtigt.

Shownotes
Fußball
Kritik an der Datei "Gewalttäter Sport"
vom 01. April 2021
Moderatorin: 
Anke van de Weyer
Gesprächspartner: 
Thorsten Poppe, Deutschlandfunk Nova