Wer vor häuslicher Gewalt flieht, findet oft keinen freien Platz im Frauenhaus. Das Gewalthilfegesetz soll das ändern – allerdings erst ab 2032. Warum Fachleute das Gesetz trotzdem als Meilenstein sehen und zugleich deutliche Kritik äußern.
Fast 70.000 Mal hat das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" im vergangenen Jahr beraten – so häufig wie noch nie. Am häufigsten suchten Betroffene wegen häuslicher Gewalt Unterstützung. Wer anschließend Schutz in einem Frauenhaus braucht, stößt allerdings oft auf ein weiteres Problem: Bundesweit fehlen Plätze, viele Einrichtungen müssen Frauen regelmäßig abweisen. Das Gewalthilfegesetz soll das ändern. Fachleute begrüßen den neuen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, sehen bei der Umsetzung aber noch einige Hürden.
Frauenhäuser arbeiten am Limit
Nach Einschätzung der Frauenhauskoordinierung bräuchte Deutschland fast dreimal so viele Plätze in Frauenhäusern wie derzeit vorhanden. Grundlage dafür sind die Vorgaben der Istanbul-Konvention, mit der sich Deutschland verpflichtet hat, Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Aktuell gibt es bundesweit rund 400 Frauenhäuser mit knapp 8.000 Plätzen.
Für Sara Zavaree vom Frauenhaus Köln ist das Gewalthilfegesetz deshalb ein wichtiger Erfolg. Dass Frauen künftig einen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Frauenhausplatz und Beratung erhalten sollen, sei das Ergebnis jahrelangen Engagements.
"Ich glaube, es ist total wichtig zu betonen, dass es ohne jahrzehntelange feministische Kämpfe dieses Gesetz heute nicht geben würde."
Zavaree bewertet das Gesetz insgesamt als Meilenstein. Bis der Rechtsanspruch 2032 greift, müsse jedoch zunächst die notwendige Infrastruktur geschaffen werden. Neue Frauenhäuser müssten gebaut oder geeignete Gebäude gefunden werden. Gleichzeitig müssten die Standorte anonym bleiben und dennoch gut erreichbar sein.
Kritik an Finanzierung und Umsetzung
Dass der Ausbau Zeit braucht, hält auch Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung, für nachvollziehbar. Das Hilfesystem sei über Jahrzehnte chronisch unterfinanziert gewesen und lasse sich deshalb nicht innerhalb kurzer Zeit ausbauen.
"Dieses Frauenunterstützungssystem bei Gewalt ist wirklich jahrzehntelang chronisch unterfinanziert gewesen. Und natürlich geht das jetzt nicht innerhalb von zwölf Monaten. Das braucht einfach ein bisschen Zeit."
Kritik gibt es vor allem an der Finanzierung. Zwar stellt der Bund insgesamt 2,6 Milliarden Euro bereit, das Geld verteilt sich jedoch über zehn Jahre und auf alle 16 Bundesländer.
"Diese 2,6 Milliarden Euro, das hört sich unglaublich viel an, aber man muss sich halt überlegen: Das ist verteilt auf zehn Jahre, und das ist verteilt auf 16 Bundesländer."
Nach Schreibers Einschätzung sorgt das neue Gesetz derzeit sogar für zusätzliche Unsicherheit. Manche Kommunen gingen davon aus, künftig nicht mehr für Frauenhäuser zahlen zu müssen. Dadurch sei die Finanzierung einiger Einrichtungen aktuell unsicherer als zuvor.
Selbst wenn ab 2032 der Rechtsanspruch gilt, bleiben Fragen offen. Findet ein Frauenhaus keinen freien Platz, muss es Betroffene bei der Suche nach einer Alternative unterstützen. Ist auch dort kein Schutzplatz verfügbar, kann der Rechtsanspruch zwar eingeklagt werden. Für Frauen, die akut vor Gewalt fliehen, löst das das Problem allerdings nicht sofort.
Hinweis: Das Bild zeigt kein Frauenhaus. Es zeigt einen zusammengefalteten Sonnenschirm auf einem Balkon eines Wohnblocks, aufgenommen in Berlin, 09.07.2026.
