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Ähnlich wie für Alkohol gilt für Cannabis am Steuer in Zukunft ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Damit folgt der Bundestag den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums.

Seit dem 1. April ist Cannabiskonsum in Deutschland für Erwachsene legal – mit einigen Beschränkungen und Regeln. Eine Frage war allerdings noch offen: Wie ist es mit Cannabis im Straßenverkehr? Nun wurde ein Grenzwert festgelegt, er liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum.

Davor gabe es keine Grenzwerte. Vor Gericht hatte sich allerdings ein Wert durchgesetzt, ab dem Strafen verhängt wurden. Und der lag mit 1 Nanogramm THC relativ niedrig. Diese Grenze hat der Gesetzgeber also deutlich angehoben.

Streit um Grenzwert im Bundestag

Bei der Debatte im Bundestag ging es hoch her. Die CDU/CSU und die AfD sprachen sich eindeutig gegen die neuen Verkehrs-Grenzwerte aus. Der CDU-Abgeordnete Florian Müller macht sich Sorgen:

"Natürlich wird mit Ihrer Entscheidung heute die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Sie wird verschlechtert."
Florian Müller, CDU

SPD, FDP und Grüne sehen das anders: Die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther sagte, dass die Gesetzesänderung überfällig war, weil Cannabis nun mal erlaubt und das beim Thema Verkehr noch nicht berücksichtigt worden sei.

"Was es nicht geben darf, ist eine Kriminalisierung durch die Hintertür für Personen, die gar nicht berauscht fahren."
Kirsten Kappert-Gonther, Die Grünen

Die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke wies drauf hin, dass der neue Grenzwert nach Meinung der Ampel-Koalition sehr vorsichtig gewählt wurde. Aber natürlich solle niemand berauscht ins Auto steigen.

"Es gibt eben auch keine glaubhaften Anhaltspunkte dafür, dass bis zu diesem Grenzwert die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wäre."
Kristine Lütke, FDP

Der Grenzwert stammt von einer Expertenkommission, die sich dazu gebildet hatte. Diese sagt, dass das Risko in etwa vergleichbar sei mit einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille.

Gefährlicher Vergleich mit Alkohol

Fachleute wie der Unfallforscher Siegfried Brockmann sagen aber: Der Vergleich mit Alkohol hinkt, weil ein Cannabis-Rausch ganz anders verläuft. Für die Verkehrssicherheit sei das fatal, denn kiffen und Grenzwerte, das passe nicht zusammen.

"... weil wir jetzt mit einem scheinobjektiven Komma-Grenzwert suggerieren, man könne sich da an irgendeine Grenze herankiffen, und das ist eben de facto unmöglich."
Siegfried Brockmann, Verkehrsexperte und Unfallforscher

Bei Cannabis hängt die Wirkung und auch der THC-Wert von sehr vielen Faktoren ab: Gewicht und Größe der Konsumenten, wie oft man konsumiert, was für einen Stoffwechsel man hat oder wie stark das Cannabis ist – was allerdings nur bei medizinischem Cannabis vermerkt ist. Auch die Tagesform ist beim Cannabiskonsum entscheidend für den Verlauf des Rauschs.

THC-Wert kann ganz unterschiedlich sein

Direkt nach einem Joint kann der Wert über 100 Nanogramm hoch sein, fällt dann aber auch wieder stark ab. Man sollte nach dem Konsum mindestens 12 Stunden warten, bis man ins Auto steigt.

Wird man von der Polizei angehalten, prüft diese erst einmal, warum man auffällig gefahren ist, ob man gerötete Augen hat und normal kommunizieren kann. Gegebenenfalls folgt einer oder mehrere Schnelltests mit Speichel, Schweiß oder Urin. Sind diese positiv, dann wird das Blut untersucht.

Bußgeld und Fahrverbot drohen

Liegt man über dem THC-Grenzwert, folgt ein Bußgeld von 500 Euro und der Einzug des Führerscheins für einen Monat. Im Fall von zusätzlichem Alkoholkonsum muss man mit mindestens 1000 Euro Strafe und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Für Fahranfänger gilt ein komplettes Cannabis-Verbot, also eine 0,0-Nanogramm-Grenze. Wer unter 21 Jahre alt oder in der Probezeit ist, also weniger als zwei Jahre den Führerschein hat, sollte lange warten mit dem Autofahren, da Cannabis auch noch Tage nach dem Konsum nachgewiesen werden kann.

Shownotes
Grenzwert 3,5 Nanogramm
Bundestag legt Cannabis-Regeln im Straßenverkehr fest
vom 07. Juni 2024
Moderation: 
Thilo Jahn
Moderation: 
Jenny Gärtner
Gesprächspartner: 
Julian Kuper, Deutschlandfunk-Nova-Nachrichtenredaktion