Die Medien in Deutschland sind frei, so legt es das Grundgesetz in Artikel 5 fest. Dennoch benötigen sie Geld, um ihre zugedachte Aufgabe für die Gesellschaft zu erfüllen. Das Geld darf aber nicht einfach irgendwoher kommen. Es gibt unterschiedliche Vorgaben.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten finanzieren sich hauptsächlich aus dem Rundfunkbeitrag, den in der Regel jeder Bürger zahlen muss. Werbung und Sponsoring sind in engen Grenzen ebenso erlaubt. 

Anders bei den Privaten: ProSiebenSat.1 etwa besitzt Anteile an Firmen wie Verivox, Parship oder ElitePartner. Gewinne von dort dürfen ins Fernsehprogramm übernommen werden und umgekehrt.

"Das ist kein ins Auge springendes Medienengagement, sondern eher ein Investment, aus dem sich Bezüge zu Medien entwickeln lassen."
Ralf Müller-Terpitz, Medienrechtler

Der Rechtswissenschaftler Ralf Müller-Terpitz meint damit, dass ProSieben leicht eine Datingshow ins Programm aufnehmen kann und die verschiedenen Unternehmensbereiche auf diese Weise miteinander verknüpft. Andererseits schließt er aber auch nicht aus, dass sich Medienunternehmen sogar einmal komplett von ihren Print-, Audio- oder TV-Produkten verabschieden, wenn sich die anderen Standbeine als lukrativer erweisen.

"Wer bezahlt, bestellt" hieß eine Tagung an der Universität Passau, die sich mit der Medienfinanzierung beschäftigte. Die Veranstalter wollten damit deutlich machen, dass diejenigen, die das Geld für die Programme verteilen, dadurch sehr wohl entsprechend Einfluss nehmen.

Siehe auch Hörsaal vom 01.07.2017: Wie Journalisten in Versuchung geführt werden, ihre Unabhängigkeit zu verlieren.

Shownotes
Abhängigkeiten in den Medien
Medienfinanzierung: Wer bezahlt, bestellt
vom 02. Juli 2017
Moderator: 
Hans-Jürgen Bartsch
Vortragender: 
Ralf Müller-Terpitz, Universität Mannheim