Schwarze Menschen oder solche mit ausländisch klingendem Namen werden bei Airbnb seltener als Gast akzeptiert. Airbnb testet nun einen Prozess, bei dem der vollständige Name und das Foto der potenziellen Gäste nicht zu sehen sind.
Das Wohnungsvermittlungsportal Airbnb registriert immer wieder Fälle, in denen Gäste aufgrund ihres Namens oder Fotos abgelehnt werden - Fälle von rassistischer Diskriminierung also.
Airbnb wurde deshalb vor einigen Jahren schon verklagt: Die Plattform hätte es Gastgebern erlaubt, Schwarze Nutzer und Nutzerinnen zu diskriminieren, weil man von den Gästen verlangte, den vollen Namen und Fotos in ihren Profilen zu veröffentlichen.
"In Oregon hatten drei Schwarze Frauen bereits 2017 gegen die Plattform wegen Diskriminierung geklagt."
Airbnb unternimmt jetzt ein Pilotprojekt: Künftig zeigt der Dienst den kompletten Namen eines Gastes erst an, wenn die Buchung bestätigt wurde. Diese Regel gilt ab 31. Januar 2022 und wird vorerst im US-Bundesstaat Oregon getestet.
Aufgrund eines Gerichtsverfahrens hat die Plattform AirbnB weltweit schon länger Profilfotos gesperrt bis die Buchung bestätigt wird. Die Hosts sehen Fotos von Gästen erst, wenn die Buchungen bestätigt werden.
Keine genauen Zahlen über Diskriminierung
Ob das Unternehmen die Änderungen weltweit in das Angebot implementiert, ist noch nicht klar. Aus einem Statement auf dem Tech-Portal Gizmodo ist zu lesen, "dass man weiterhin daran arbeiten wolle, die Gemeinschaft inklusiver zu gestalten."
Wie oft es zu Diskriminierung von Gästen kommt, ist nicht klar. Eine Studie der Harvard Business School kam 2016 zu dem Ergebnis, dass Airbnb-Gäste mit Namen, die auf eine schwarze Hautfarbe schließen ließen, ihre Buchung mit einer 16 Prozent geringeren Wahrscheinlichkeit bestätigt bekamen als Gäste mit weiß klingenden Namen.
"Eine Diskriminierung lässt sich nur beweisen, wenn jemand explizit sagt, ich nehme dich nicht als Gast, weil mir dein Name nicht passt."
In Fällen, wo eine Diskriminierung klar nachgewiesen wurde, hat Airbnb die entsprechenden Gastgeber von der Plattform ausgeschlossen. Gleiches gilt für User*innen, die sich nicht an die Anti-Diskriminierungs-Richtlinien des Unternehmens hielten.