Viele Menschen wurde 2020 in Kurzarbeit geschickt. Das bedeutet: Sie müssen eine Steuererklärung machen. Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Etwa zwei bis drei Millionen Menschen müssen dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben, die das vorher noch nie getan haben. Bisher waren sie von der Erklärungspflicht befreit. Die Befreiung trifft vor allem Singles, die kein anderes Einkommen als den Lohn oder das Gehalt haben. Davon zieht sich der Staat die fällige Steuer ab.
Wer aber mehr als 410 Euro Kurzarbeitgeld erhalten hat, kommt dieses Jahr an der Steuererklärung nicht vorbei.
Der Grund: Kurzarbeit ist eine Lohnersatzleistung, etwa so wie Eltern- oder Krankengeld. Damit ist es steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz. Euer restliches Einkommen neben dem Kurzarbeitgeld wird also anders versteuert. "Diesen neuen Steuersatz kann man erst dann errechnen, wenn man die Lohnsteuererklärung komplett abgegeben hat", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Und das kann im Einzelfall eben zu Steuernachzahlungen oder zu Steuererstattungen führen."
Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz. Wer viel Geld bekommt, muss mehr bezahlen.
"Die Lohnersatzleistung selbst ist steuerfrei, sie erhöht aber den Steuersatz. Das kann im Einzelfall eben zu Steuernachzahlungen oder zu Steuererstattungen führen.“
Wenn ihr noch nie eine Steuererklärung gemacht habt, kommen in der Regel drei Formulare auf euch zu:
- Mantelbogen: Da stehen Name, Anschrift, Steuernummer und so weiter drauf.
- Vorsorgeaufwand: Da tragt ihr Versicherungsleistungen ein.
- Anlage N: Da notiert ihr euren Arbeitslohn, auch das Kurzarbeitergeld und Abzüge, die ihr geltend machen könnt.
Übrigens sind alle Felder, die ihr nicht zwingend ausfüllen müsst, mit einem kleinen "e" markiert. Hier liegen dem Finanzamt die Daten schon vor und müssen nicht extra angegeben werden.
Homeoffice könnt ihr geltend machen
Was ihr als Abzüge geltend machen könnt, sind zum Beispiel eure Kosten fürs Homeoffice. Das sind 5 Euro pro Tag, aber maximal 600 Euro im Jahr. "Die Zeile Homeoffice kann man vergeblich suchen aktuell, weil die Formulare sind schon vorher gedruckt worden, bevor es diese Regelung gab", sagt Isabel Klocke.
Sie empfiehlt, das Homeoffice als "Sonstige Werbungskosten" in die Zeile 48 der Anlage N einzutragen. "Dort einfach vermerken: Home Office und dann die entsprechen Angabe der Tage, mal fünf Euro und dann den entsprechenden Betrag auszuweisen."
So gebt ihr eure Steuererklärung ab
Es gibt verschiedene Wege, die Steuererklärung abzugeben: auf Papier, mit der Steuerberatung oder über eine Steuersoftware oder eine passende App.
Die Formulare könnt ihr euch runterladen. Alternativ könnt ihr eure Infos auch direkt online eingeben über die Online-Steuererklärung "Elster".
Wenn ihr Unterstützung von einer App oder einer Software möchtet, rät unsere Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Rahel Klein: "Ganz wichtig ist dabei aber: Da sollte man wirklich gucken, dass das seriöse Anbieter sind, schließlich enthält die Steuererklärung ganz viele sehr persönliche Daten.
Die Steuerberatung ist schließlich die teuerste Variante. Der Vorteil: Ihr habt mehr Zeit die Steuererklärung abzugeben. Ohne Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein muss die Steuererklärung dieses Jahr nämlich bis zum 31. Juli abgegeben werden. Sonst gibts ein Verspätungszuschlag.