Wir bestellen etwas, und die Lieferung zieht sich in die Länge. Also heißt es einfach abwarten? Nee. Wenn sich die Bestellung verzögert, können wir unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten.
Lieferengpässe ziehen sich durch die Zeit der Corona-Pandemie. Bei Fahrrädern, Möbeln, Baumaterialien, Videospiel-Konsolen oder Autos müssen wir zum Teil lange warten, bis unsere Bestellung bei uns ankommt.
Ihr bestellt zum Beispiel ein neues Sofa, bezahlt es und aus den ursprünglichen sechs Wochen Lieferzeit werden plötzlich drei Monate wegen der Lieferengpässe. Statt zu warten, ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten – sich also gegen das Sofa zu entscheiden und darauf zu setzen, das Möbelstück woanders früher zu bekommen.
Schritt 1: Anmahnen
Dafür lohnt ein Blick auf die Bestellbestätigung. Steht dort ein grober Lieferzeitraum wie "voraussichtlich in sechs Wochen" oder "im zweiten Quartal", könnt ihr das Möbelgeschäft in einem ersten Schritt schriftlich anmahnen, es also in Verzug setzen. Damit ruft ihr euch in Erinnerung und weist darauf hin, dass die angegebene Lieferzeit schon abgelaufen ist, ihr auf euer Sofa aber weiterhin wartet.
Schritt 2: Frist kommunizieren
Sollte dann nichts passieren, ist es möglich, dem Händler in einem zweiten Schritt ein genaues Datum als Frist zu kommunizieren. Das heißt: Die Frist würdet ihr noch abwarten, dann aber vom Vertrag zurücktreten, wenn das Sofa weiterhin nicht kommt.
In der Regel beträgt so eine Frist zwei Wochen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Lässt die Lieferung eines neuen Autos zum Beispiel auf sich warten, ist es zulässig, dass ihr weitere sechs Wochen nach dem ursprünglich genannten Lieferzeitraum wartet. Verzögert sich die Lieferung wegen höherer Gewalt, werden bis zu vier Monate weiter Warten als legitim erachtet. Erst danach wäre das Setzen einer Frist möglich.
"Wenn ich als Kunde nicht eingreife, dann überzieht der Händler natürlich so lange, wie es eben nötig ist."
Wichtig: Alles schriftlich festhalten
Entscheidend ist, dass die Frist mit dem Hinweis, andernfalls vom Vertrag zurückzutreten, schriftlich an den Händler geschickt wird, sagt Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven. Das geht per Mail, noch besser ist allerdings ein Brief verschickt per Einschreiben.
Habt ihr beim Kauf im Geschäft hingegen einen konkreten Liefertermin vereinbart, der im Kaufvertrag steht, ist das Setzen einer Frist nicht nötig. Besonders bei Bestellungen, die an einem bestimmten Tag geliefert werden sollen wie etwa eine Hochzeitstorte, empfiehlt es sich, das genaue Lieferdatum im Kaufvertrag festzuhalten.
Wenn man wirklich etwas zu einem bestimmten Termin braucht, würde ich immer versuchen, den Termin noch mal in den Vertrag mit aufnehmen zu lassen."
Online-Shopping: Liefertermin ist Pflicht
Onlinehändler sind wiederum dazu verpflichtet, einen genauen Liefertermin zu nennen, erklärt der Wirtschaftsjournalist. Beim Online-Shopping können Kund*innen die Zustimmung zum Vertrag auch noch bis zu 14 Tage nach Erhalt der Ware widerrufen. Werden euch beispielsweise Möbel in Teilen geliefert, beginnt diese 14-tägige Frist, wenn ihr das letzte Teil bekommen habt.
Der Widerruf muss auch schriftlich, aber ohne Angabe von Gründen an den Händler geschickt werden. Händlerinnen im Netz müssen ihre Kunden zudem über das Widerrufsrecht informieren und ihnen eine Widerrufsbelehrung schicken. Ab dem Zeitpunkt beginnen die 14 Tage.
Was Händler*innen weder im Netz noch im Geschäft dürfen, ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu schreiben, sie würden erst an ihre Kund*innen liefern, wenn sie selbst beliefert werden.
Schadensersatz möglich
Solltet ihr durch die Verzögerung einen Nutzungsausfall haben, weil ihr beispielsweise eine Küche bestellt habt, die nicht ankommt, ist eine Schadenersatzzahlung möglich. Aber das ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Oft ist die Höhe des Schadenersatzes auch gering. Nicolas Lieven berichtet von einem Fall, bei dem Kund*innen länger auf eine Küche gewartet und für jeden Tag 2,50 Euro Schadenersatz bekommen haben.