Diese Woche tritt in ganz Deutschland eine Maskenpflicht in Kraft. Damit soll die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zurückgedrängt werden. In einigen Bundesländern müssen die Leute schon seit einiger Zeit Mund und Nase verhüllen, in den meisten aber erst ab heute (27.04.2020). Wir schauen auf die Regeln.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Maskenpflicht schon seit vergangener Woche. Ansonsten tritt sie heute in fast allen anderen Bundesländern in Kraft – mit einer einzigen Ausnahme: In Schleswig-Holstein gilt sie erst ab Mittwoch.

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Maskenpflicht in Bus und Bahn

Deutschlandweit gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, also in Bussen und Bahnen. Ihr müsst dort irgendetwas tragen, was Mund und Nase bedeckt – egal ob OP-Maske, Staubschutz aus dem Baumarkt, selbst genähte Gesichtsmaske oder Schal oder Tuch.

"Bei der Maskenpflicht zählt so ziemlich alles als Maske, was Mund und Nase versteckt."
Jakob Vogel, Deutschlandfunk-Nova-Nachrichtenredaktion

Beim Einkaufen hört es dann aber auch schon auf mit den (einigermaßen) einheitlichen Regeln. In Berlin zum Beispiel müsst ihr im Supermarkt keine Maske tragen, dort wird das nur "dringend empfohlen". Ansonsten gilt aber überall: Wer ein Geschäft betrifft, muss Mund und Nase bedecken.

Föderalismus = Vielfalt = unterschiedliche Regeln

Je nach Bundesland gibt es aber auch noch andere Orte, an denen die Maske ab sofort zur Pflicht wird. Beispiele:

  • in Hamburg: auf dem Wochenmarkt
  • in Hessen und Nordrhein-Westfalen: in Bank- und Post­filialen
  • in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen: im Taxi
  • außerdem in Nordrhein-Westfalen: an Haltestellen und Bahnhöfen, beim Arzt sowie an der Tankstelle

In vielen Bundesländern ist es so geregelt, dass alle Menschen ab sechs Jahren eine Maske tragen müssen. Kinder sind oft ausgenommen, weil die Maske dort ohnehin nicht lange an Ort und Stelle bleiben würde.

Maskenpflicht für Zweijährige in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird das aber offenbar anders gesehen: Dort sollen auch Zweijährige schon eine Maske tragen. In Berlin und Sachsen gibt es keine klare Altersgrenze, ab wann Kinder eine Maske tragen sollen. Dort liegt es in der Hand der Eltern. Ausnahmen gelten auch für kranke Menschen und für Kassiererinnen.

Auch die Kontrollen der Behörden fallen ganz unterschiedlich aus: Sachsen-Anhalt, wo die Maskenpflicht ab zwei Jahren gilt, will erst mal gar nicht überprüfen, ob sich alle daran halten. Auch Berlin plant weder Kontrollen noch Strafen, wenn keine Maske getragen wird.

Kontrollen: Von gar nicht bis streng

Ganz anders in Bayern, das Land gibt sich ziemlich streng: Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, zahlt 150 Euro Bußgeld, Ladenbesitzerinnen und -besitzer sogar bis zu 5000 Euro, wenn sie nicht sicherstellen, dass ihre Angestellten sich an die Maskenpflicht halten.

In Nordrhein-Westfalen sollen die Kommunen entscheiden, ob und wie sie Maskenpflicht durchsetzen. Die Umsetzung und Einhaltung der Regeln könnte also ziemlich uneinheitlich und verwirrend werden.

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Shownotes
Eindämmung von Covid-19
Wo die Maskenplicht gilt - und wo nicht
vom 27. April 2020
Moderation: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Jakob Vogel, Deutschlandfunk-Nova-Nachrichtenredaktion