Palantir soll der Polizei dabei helfen, riesige Datensätze besser zu analysieren. Unverzichtbar, sagt Oliver Huth vom LKA Düsseldorf. Für Datenschützer ist die US-Software ein Überwachungstool. Brauchen wir sie wirklich?
Mit einem Klick alle Daten auf bestimmte Begriffe durchsuchen? Das verspricht die Analyse-Software des US-Konzerns Palantir. "Wir brauchen dieses Tool", sagt Oliver Huth, der die Ermittlungskommission beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf leitet. Schwerpunkt seiner Arbeit ist die organisierte Kriminalität.
Die Arbeit mit Palantir-Software lasse sich mit einer Online-Suchanfrage vergleichen. Oliver Huth argumentiert: "Da wir nun mal in einer digitalisierten Welt leben, muss es auch möglich sein, digitale Spuren zusammenzuführen."
"Wir sind dazu in der Lage, Netzwerke, Kennbeziehungen, überhaupt irgendwelches Verhalten, was die Polizei speichern darf, zu reproduzieren."
In mehreren Bundesländern nutzen die Polizei und Ermittlungsbehörden die Analysesoftware Gotham des US-Unternehmens Palantir bereits - "Datenbankübergreifende Recherche und Analyse" heißt das System etwa in Nordrhein-Westfalen.
Momentan wird geprüft, ob sie auch bundesweit zum Einsatz kommen könnte (Stand 01.08.2025). Die Software ist allerdings umstritten, auch wegen ihrer systematischen Nutzung im Zusammenhang mit Deportationen in den USA durch das Immigration and Customs Enforcement.
Geregelt im Polzeigesetz
Palantir Gotham strukturiert und verschlagwortet im Grunde alle Daten, die den Polizeibehörden zur Verfügung stehen. Mittels Suchanfragen werden Querverbindungen innerhalb der Daten sichtbar. In NRW ist die Palantir-Nutzung im Polizeigesetz geregelt.
"Das Land Nordrhein-Westfalen musste auf Drängen der Datenschutzbeauftragten eine eigene Norm ins Polizeigesetz überführen. Auch für diese Anfragen haben wir eine Rechtsgrundlage", erklärt Oliver Huth. Ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Staat könne er nicht auflösen.
"Kein unbescholtener Bürger, der mit der Polizei nichts zu tun hat, wird deswegen in den Fokus der Ermittlungen gerückt, wird zum Beschuldigten oder ich spioniere dem nach."
Gegen das Gesetz und die Nutzung in weiteren Bundesländern läuft eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Stand 01.08.2025). Die Beschwerdeführenden argumentieren, dass das Zusammenführen polizeilicher Daten auch mit Meldedaten, Kfz-Registerdaten, Daten von Gesundheits- und Sozialämtern und Daten aus sozialen Netzwerken in den Abfragen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.
Richtlinien und Respekt
Für den Tech-Journalisten Fritz Espenlaub sind klare Richtlinien und Respekt vor der Nutzung das Wichtigste im Zusammenhang mit der Arbeit mit Analysetools. Es sollte weder als Allheilmittel noch als Teufelszeug betrachtet werden.
"Wenn das eine Software ist, die so unfassbar convenient ist, dann setzt man die auf einmal für alles ein. Und ich glaube, da sollte man sehr sehr klare Richtlinien haben."
Allein schon die martialische Produktinszenierung der US-Firma mit weltanschaulich-ideologischer Komponente böte Anlass genug für eine skeptische und vorsichtige Haltung zu ihren Produkten, findet er. Unklar bleibe etwa, welche westlichen Werte genau das Unternehmen angesichts der offenen Demokratiefeindlichkeit des Miteigentümers Peter Thiel eigentlich verteidigen möchte.
Zur Erinnerung: Der Milliardär äußerte bereits 2009 die Überzeugung, dass sein Freiheitskonzept und Demokratie grundsätzlich nicht zusammenpassen.
"Wenn da eine weltanschauliche ideologische Komponente mit reinspielt, dann darf einen das auch zurecht skeptisch und vorsichtig machen."
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