Unser Reporter hat mal gecheckt, welche größeren und kleineren Kavaliersdelikte er in seinem Leben verbuchen kann und wie strafbar die eigentlich wären.
Eigentlich sieht Johannes harmlos aus. So wie der nette Typ von nebenan, der hilfsbereit einspringt, wenn das Fahrrad einen Platten hat. Er hat sich auch noch nie geprügelt, wurde bisher nur zweimal geblitzt. Aber wenn er genauer drüber nachdenkt, dann fällt ihm doch noch dies und das ein, was vielleicht nicht wirklich legal ist. Um es genau zu checken, trifft er sich mit der Fachanwältin für Strafrecht, Bettina von Braunschweig.
"Die sogenannte Zechprellerei wäre eher ein Betrug als ein Diebstahl."
Von der Anwältin erfährt Johannes, dass Klauen im Bereich "Bagatellen" nach fünf Jahren verjährt. Damit muss er sich jedenfalls nicht mehr um die mit zehn Jahren geklauten Star-Wars-Sammelbildchen sorgen. Anders ist das mit den für private Zwecke ausgedruckten Seiten im Büro oder der Kugelschreiber, den man vielleicht mal einsteckt. "Es gibt natürlich Situationen, wo auch wegen Kleinstdiebstählen eine arbeitsrechtliche Kündigung ausgesprochen wurde", mahnt die Anwältin.
"Ich sehe hier in meiner Praxis noch ganz andere Kaliber. Völlig harmlos."