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Eine junge Frau und ihr Mann machen intime Fotos, auch beim Sex. Durch Zufall stellen sie später fest, dass die Fotos aus ihrer Cloud im Netz verbreitet werden. Nun klagt die Frau. Die Frage: Wie weitreichend muss Google gestohlene Fotos entfernen?

Es ist ein krasser Fall: Eine Frau macht mit ihrem Partner Fotos und Videos von sich – nackt und beim Sex. Nur für sich, nicht für die Öffentlichkeit. Doch dann wird ihre Cloud gehackt. Und die Fotos landen auf Pornoseiten – mit ihrem Klarnamen. Wer ihren Namen googelt, findet die Fotos und Videos.

Laura merkt das zufällig. Gemeinsam mit ihrem Partner Stefan (Namen geändert) versucht sie, Ruhe zu bewahren. Sie sehen, dass die Sexfotos schon über ein Jahr lang auf der Plattform sind. "Sie haben sich wie im Schichtdienst abwechselnd darum gekümmert, alle Inhalte zu sammeln und auf Google und auf den Plattformen zu melden", erklärt Judith Strieder.

Die Psychologin arbeitet bei der Organisation HateAid, die sich für Menschenrechte im digitalen Raum einsetzt und Betroffene von digitaler Gewalt berät. Sie kennt den Fall gut.

Sind die Fotos irgendwo gelöscht, tauchen sie woanders wieder auf

Doch die Inhalte löschen zu lassen, funktioniert wenn überhaupt nur kurz. Viele der Pornoseiten sitzen im Ausland und haben kein Impressum. "Dann hat ein Kampf gegen Windmühlen angefangen", erklärt Judith Strieder. Sind die Fotos irgendwo gelöscht, tauchen sie woanders wieder auf. Das Paar schaffte es nicht, die Inhalte allein aus dem Netz zu bekommen.

"Sie haben sich ein komplett neues Leben aufgebaut, weil sie gemerkt haben, es geht nicht mehr."
Judith Strieder, Beraterin bei HateAid

Ihnen geht es immer schlechter. Laura hat Panikattacken, ist suizidal. Sie wechselt ihren Job, das Paar zieh in einen anderen Ort, weil im Dorf über sie gesprochen wird. "Sie haben sich ein komplett neues Leben aufgebaut, weil sie gemerkt haben, es geht nicht mehr", sagt Judith Strieder von HateAid.

Doch jetzt klagt Laura gegen Google. Sie will, dass die Suchmaschine die illegal verbreiteten Fotos nicht mehr in den Suchergebnissen anzeigt. Ihr Fall ist zwar außergewöhnlich. Aber bildbasierte sexualisierte Gewalt, also dass intimes Bildmaterial verbreitet wird, ist laut Judith Strieder überhaupt kein Einzelfall. Deshalb ist die Klage so relevant.

Bis zum Urteil könnten Jahre vergehen

Im Kern geht es vor dem Landgericht München um diese Frage: Muss Google proaktiv, wenn die Bilder einmal gemeldet wurden, immer auch von selbst überprüfen, ob sie erneut hochgeladen wurden?

Google selbst verbreitet die Inhalte ja nicht, sondern zeigt sie "nur" in den Suchergebnissen an. "Das ist das Spannungsfeld: Wie weit gehen eigentlich die Pflichten für etwas, was sie nicht selbst ins Netz gestellt haben?", erklärt Frank Bräutigam, Leiter der ARD-Rechtsredaktion.

Grundsätzlich nehmen Gerichte Suchmaschinen dahingehend stärker in die Pflicht, als das noch vor zehn Jahren der Fall war, erläutert er.

Der Fall könnte bis zum Europäischen Gerichtshof gehen

Denn es gibt das Recht auf Vergessen: Nutzerinnen und Nutzer haben das Recht, dass Einträge zu ihnen bei Google gelöscht werden. Die Suchmaschine muss das prüfen und nach einer Entscheidung den Eintrag entfernen. Außer beispielsweise das öffentliche Interesse an dem Eintrag überwiegt.

Ein Urteil in dem Fall kann grundsätzlich regeln, wie sehr Suchmaschinen verpflichtet sind, Inhalte nicht mehr anzuzeigen. Doch bis es so weit ist, können Jahre vergehen, schätzt Frank Bräutigam. Der Fall kann durch alle Instanzen gehen, bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Immer wichtig: Sichere Passwörter

Doch Laura ist optimistisch, dass das Schlechte, was ihr passiert ist, am Ende zu etwas Gutem führt, sagt Judith Strieder von HateAid. Sie wünscht sich, dass Google rechtlich dazu gebracht wird, die Forderungen umzusetzen und die Richtlinien anpasst. "Und dass auch bei anderen Frauen solche Fotos offline genommen und aus den Suchergebnissen rausgehalten werden."

Auch wenn sich nie ganz verhindern lässt, dass Fotos und Videos geleakt werden: Es ist wichtig, starke Passwörter oder einen Passkey zu nutzen und wo immer möglich eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zu nutzen. Was du tun kannst, wenn das Passwort geknackt wurde, erfährst du hier.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an unboxingnews@deutschlandradio.de

Shownotes
Aus der Cloud geklaut
Sex-Fotos im Netz: Frau klagt gegen Google
vom 03. September 2025
Moderation: 
Rahel Klein
Gesprächspartnerin: 
Judith Strieder, HateAid
Gesprächspartner: 
Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion