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Vor zwei Jahren hat es Schweden vorgemacht, jetzt zieht das Nachbarland Dänemark nach und verschärft ebenfalls sein Sexualstrafrecht. Statt "Nein heißt Nein", gilt nun: "Nur ein Ja ist ein Ja". Doch das Gesetz findet nicht nur positiven Anklang.

Ab 1. Januar 2021 gilt in Dänemark: Wenn nicht beide Beteiligten ihre ausdrückliche Einwilligung zum Sex geben, kann er als Vergewaltigung eingestuft werden. Der dänische Justizminister hat diesen Schritt als bahnbrechend für die Gleichstellung der Geschlechter in seinem Land bezeichnet. Dabei haben sich die Dänen an dem Gesetz der Schweden orientiert, die es als eine Reaktion auf die Me-too-Debatte bereits 2018 eingeführt hatten.

"Beide Sexpartner müssen ihre Zustimmung eindeutig erkennbar machen – sonst kann es als Vergewaltigung gelten."
Caro Bredendiek, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Das Gesetz ist nicht nur im eigenen Land, sondern auch in Deutschland umstritten. Vor allem bei der Frage, welches Signal bereits als Zustimmung gilt und welches nicht, gibt es noch viel Diskussionsbedarf.

Die Frage nach der Definition

Laut dem Gesetz kann eine Zustimmung zum einen verbal erfolgen, da heißt, dass man konkret ausspricht, dass man Sex haben will. Aber auch nonverbale Aktionen, wie sich beispielsweise ausziehen oder die Sexualpartnerin- oder den Partner anfassen, gelten als zustimmende Signale. Wenn sich eine Person allerdings sehr passiv verhält und den Sex geschehen lässt, gilt das vor Gericht nicht mehr als stille Zustimmung, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Caro Bredendiek.

"Wenn man einfach nur passiv daliegt und es quasi geschehen lässt – dann gilt das vor Gericht nicht mehr als stille Zustimmung."
Caro Bredendiek, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter sieht diese Regelung skeptisch. Es könne seiner Meinung nach damit immer das Risiko geben, dass viele Menschen zu Unrecht verurteilt würden.

"Man wird halt dann möglicherweise auch Gefahr laufen, dass etliche Menschen zu Unrecht Sexualstraftaten bezichtigt und verurteilt werden."
Udo Vetter, Rechtsanwalt

Inwiefern das zutrifft, kann nur schwer beurteilt werden. Die Erfahrungen aus Schweden zeigen aber: Seitdem es das Gesetz gibt, ist die Anzahl der Anklagen und Verurteilungen aufgrund einer Vergewaltigung deutlich gestiegen, sagt Caro Bredendiek. Ein ermutigendes Signal für all diejenigen, die sich bisher nicht getraut haben, das Erlebte auch zur Anzeige zu bringen.

Haftstrafe wegen fahrlässiger Vergewaltigung

Wie sich das Gesetz auf eine veränderte Rechtsprechung bereits ausgewirkt hat, zeigt beispielsweise dieser Fall: Ein 27-Jähriger hatte bei einer Frau übernachtet, die er im Internet kennengelernt hatte. Die Frau hatte der Übernachtung mit ihr im selben Bett und in Unterwäsche zugestimmt, Sex wollte sie aber ausdrücklich keinen haben. Dennoch hatte der junge Mann ihr den Finger in die Vagina gesteckt, was die Frau passiv hingenommen hatte.

Vor Gericht sagte der Mann aus, er habe gedacht die Frau wollte doch Sex haben. Die danach erteilte Haftstrafe hätte es ohne das neue Gesetzt nicht gegeben, sagt Caro Bredendiek.

Sexualstrafrecht in Deutschland

In Deutschland habe sich in den letzten Jahren auch viel getan, sagt Udo Vetter. Wenn Sex oder eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person erfolgen, mache man sich bereits wegen Vergewaltigung oder sexuellen Übergriffs strafbar. Nutzt ein Täter oder eine Täterin es aus, dass man aufgrund von Drogen oder Alkohol nicht mehr in der Lage ist, sich körperlich zu wehren oder Nein zu sagen, gilt das ebenfalls als Straftat.

Prüfung der Glaubwürdigkeit

Um auch in den Fällen, in denen sich das Opfer nicht aktiv wehren konnte, weil es beispielsweise in eine Schockstarre verfallen ist oder unter Alkoholeinfluss stand, eine klare Sicht auf den Hergang der Tat zu erhalten, werden bei diesen Strafverfahren Sachverständiger beteiligt. Sie prüfen auch die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers, erklärt die Kölner Rechtsanwältin Eva Kuhn.

"Selbst wenn sich ein Opfer nicht aktiv gewehrt hat, kann ich in einem Verfahren etwas erreichen, weil natürlich noch andere Umstände mitspielen, aus denen heraus ein Beschuldigter, eine Beschuldigte hätte erkennen können, dass das gegen den erkennbaren Willen ist."
Eva Kuhn, Rechtsanwältin

Sie findet deshalb, dass das deutsche Sexualstrafrecht in diesem Bereich schon ausreichend ausgearbeitet sei und eine Verschärfung wie die in Dänemark oder Schweden nicht notwendig sei.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Sex nur mit Zustimmung
Nur ein "Ja" gilt - Dänemark verschärft sein Sexualstrafrecht
vom 18. Dezember 2020
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartnerin: 
Caro Bredendiek, Deutschlandfunk Nova