Erbgutinformationen von allen möglichen Arten werden weltweit gesammelt, denn damit lassen sich beispielsweise Medikamente herstellen und somit auch richtig viel Geld verdienen. Wer hat die Rechte an diesen Gendaten? Darum geht es beim UN-Biodiversitätsgipfel.
Beim Sammeln von Erbgutinformationen stehen sich zwei Positionen gegenüber: Erbgutinformationen sollten kein Eigentum sein, sie gehören zur Public Domain, findet die eine Seite. Der Zugang zu den Daten ist und bleibt nach dem Open-Access-Prinzip kategorisch frei. Für diese Ausrichtung steht beispielsweise die Global Genome Initiative des Smithsonian Museums.
Vergleichbare Positionen nehmen häufig auch Vertreterinnen und Vertreter aus ärmeren Ländern ein. Hier ist die Artenvielfalt noch vergleichsweise groß. Diese Seite stellt sich vor, dass jene die genetischen Daten kontrollieren, aus deren Land die Daten stammen, sodass sie auch mitbestimmen können, was mit den Daten geschieht. Außerdem wollen sie an Gewinnen aus Forschung und Verkauf beteiligt werden.
Erbinformationen kein Allgemeingut
Die andere Perspektive darauf ist: Das Erstellen genetischer Datenbanken ist mit Kosten verbunden. Diejenigen, die sie aufbringen, sollten auch das Recht haben, diese Daten kommerziell auszuwerten und weiterzuverkaufen. Deswegen sollten Erbgutinformationen also tendenziell auch nicht Allgemeingut sein.
"Die Global Genome Initiative, hat sich das Ziel gesetzt, innerhalb von wenigen Jahren das Erbgut der Hälfte aller Lebewesen zu erfassen."
Auf dieser Seite stehen viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, berichtet Anne Preger aus der Deutschlandfunk-Nova-Nachrichtenredaktion. Die Diskussion darüber wird auf dem Welt-Biodiversitätsgipfel im kanadischen Montreal fortgeführt werden.
Recht auf Gewinnbeteiligung
Manche der bereits bestehenden Biodiversitätsabkommen bestimmen, dass die Ursprungsländer die Kontrolle haben und dass Menschen vor Ort an Gewinnen beteiligt werden. Das gilt auch im Bereich biologischer Proben – also bei Pflanzenmaterial, Tier-, Boden- und Wasserproben.
"Es gibt auch Beispiele, wo indigene Gruppen an den Profiten aus ihrem traditionellen Wissen beteiligt werden – basierend auf der Grundlage von bestehenden Biodiversitätsabkommen."
Ein Beispiel: Seit 2019 erhalten fünf indigene Gruppen in Südafrika 1,5 Prozent des Wertes, den die Industrie an kommerzielle Rooibos-Produzenten zahlt. Der Tee wird aus den Blattspitzen der Rooibos-Pflanze gewonnen. Sie wächst auf einem Gebiet, wo früher Menschen aus den Gruppen der San und der Khoi Khoi gelebt haben. Sie nutzen Roiboos traditionell als Heilpflanze.
"Wenn jemand aus dem Genom der Rooibos-Pflanze die Information für irgendeinen Wirkstoff auslesen würde und daraus Kosmetik macht. Dann würden die San und Khoi Khoi Gruppen bislang leer ausgehen."
Ansätze eines Kompromisses skizziert Anne Preger so: Weltweit freier Zugang zu den Gendatenbanken und Informationen und gleichzeitig bekommen Herkunftsländer im Globalen Süden und indigene Gruppen aber finanzielle Einkünfte.