Stellt euch vor, eure wissenschaftliche Arbeit wird später auch für Panzer oder Drohnen genutzt. Darüber wird gerade an der Uni Kassel gestritten. Sollten Hochschulen auch fürs Militär forschen – oder gibt es Grenzen?
"Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet": So steht es in der Grundordnung der Universität Kassel. Noch. Denn der Senat der Universität möchte diese freiwillige Selbstverpflichtung ändern.
Künftig sollen Kooperationen mit der Rüstungsindustrie ausdrücklich möglich sein, auch deswegen, so das Argument der Befürworter, weil sich viele Technologien heute sowohl zivil als auch militärisch nutzen lassen. Dual-Use nennt sich diese Eigenschaft.
Protest und Widerstand
Eigentlich sollte bereits am 1. Juli 2026 über die Abschaffung der Zivilklausel abgestimmt werden, doch Mitarbeitende der Hochschule und Studierende protestierten. Der ganze Bildungssektor werde von Bundes- und Länderpolitik im Endeffekt totgespart, sagt Amalia. Sie studiert an der Universität Kassel und hat den Protest mitorganisiert. Die zusätzliche Unterstützung der Rüstungsindustrie durch Forschungsarbeit sei eine Art öffentliche Subvention. Amalia fehlt dafür das Verständnis.
"Für uns ist es einfach unverständlich, warum unsere Uni mit ihrer öffentlich finanzierten Infrastruktur jetzt auch noch Rüstungsindustrien im Endeffekt subventionieren soll."
Unabhängig von der Zivilklausel, gilt Forschungsfreiheit, für Lehrende, Forschende und Studierende. "Tatsächlich sind Forschende auch und gerade an öffentlichen Universitäten in ihrer Forschung prinzipiell erst mal frei", daran erinnert Gregor Lischka. Er berichtet für Deutschlandfunk Nova aus Hessen.
Zivilklausel als Appell
Die Zivilklausel der Universität Kassel und anderer Hochschulen ist letztendlich nur ein Appell, erklärt er. Mehr als 70 Hochschulen in Deutschland haben sich vergleichbare Zivilklauseln gegeben.
"Im hessischen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU steht, man wolle die Universitäten dabei unterstützen, ihre Zivilklauseln zu öffnen."
Das bayerische Bildungsministerium hat Zivilklauseln an den Hochschulen des Landes flächendeckend abschaffen lassen. Daran erinnert Simone Wisotzki. Sie ist Vorstandsmitglied des Leibniz-Instituts für Friedens- und Konfliktforschung und sagt: "Im Prinzip ist es keinem Forscher, keiner Forscherin verboten, sich an der Erforschung von militärischen Technologien, von Dual-Use-Technologien zu beteiligen."
"Die Universität ist nicht verantwortlich für das Endprodukt. Umgekehrt darf die Regierung nicht in die Forschungsfreiheit an den Universitäten eingreifen."
Angesichts der Tatsache, dass militärische Forschung an öffentlichen Institutionen – wie etwa Universitäten – nicht geheim und damit sicher durchgeführt werden kann, nennt sie die Diskussion um Zivilschutzklauseln eine Scheindebatte.
"Es ist fast eine dogmatische Debatte, es geht um ein Prinzip. Erhält man die Zivilklausel oder erhält man sie nicht?"
Ob die Zivilklausel in Kassel nun bleibt, ist noch nicht entschieden. Die Abstimmung dort ist vorerst verschoben worden (Stand 21.07.2026). Und wie geht es dort weiter? "Ich glaube, das muss der Uni Kassel gelingen, eben alle mitzunehmen und dann zu einer konsensualen Lösung zu kommen", sagt Simone Wisotzki.
Hinweis: Die erste Fassung des Audios dieser Folge war aufgrund eines technischen Fehlers rund drei Minuten zu lang. Wir haben sie austauschen müssen.
Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an unboxingnews@deutschlandradio.de
