Verträge per Klick abschließen: Kein Problem! Verträge auf diesem Weg kündigen? Das geht vielleicht ab Sommer 2022 – jedenfalls für neue Verträge. Außerdem ändert sich die Kündigungsfrist, erklärt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Kündigungsschreiben sind für Konsumierende eine echte Pest. Oft muss es ein Brief sein oder ein Fax, eine Frist muss gewahrt werden und manchmal brauchen die Unternehmen auch noch ein Einschreiben. So kompliziert ist es beispielsweise bei Telefon- und DSL-Verträgen oft. Vom 01.07.2022 an sind Anbieter voraussichtlich verpflichtet, einen Kündigungsbutton – also eine Kündigung per Klick – zu ermöglichen. (Stand 25.06.2021)

Kündigen per Klick

Mit diesem Button sollen Verträge im Netz genauso einfach beendet werden können, wie sie abgeschlossen worden sind. Das gilt für Langzeitlaufverträge, die sogenannte Dauerschuldverhältnisse regeln, erklärt der Thomas Bradler. Der Jurist arbeitet für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

"Der Kündigungsbutton kommt am 01.07.2022, wenn es so bleibt, wie es jetzt ist, und gilt dann für alles."
Thomas Bradler, Jurist, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Ein entsprechendes Gesetz hat gerade den Bundestag passiert. Die Laufzeiten für Handy-, Streaming- oder Fitnessverträgewerden werden also beschränkt. Eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.

Altverträge nicht betroffen

Die ursprünglich angedachte grundsätzliche Begrenzung von Vertragslaufzeiten auf ein Jahr ist nicht zustande gekommen, wie Thomas Bradler bedauernd anmerkt. Sie war im Referentenentwurf des Gesetzes noch vorgesehen, wie auch weitere kritische Stimmen bereits angemerkt haben. Auch sind von den neuen Regelungen nur neue Verträge ab Inkrafttreten des Gesetzes betroffen.

"Die Sachen, die Laufzeiten und Kündigungsfristen betreffen, gelten nur für Verträge, die nach Inkrafttreten abgeschlossen werden. Altverträge sind nicht betroffen."
Thomas Bradler, Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt.

"Wir haben nicht mehr eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn ich aus meinem Vertrag herausmöchte, kann ich binnen eines Monats kündigen."
Thomas Bradler, Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Shownotes
Handyverträge und Co
Verbraucherschützer: "Ich komme schneller aus Verträgen raus"
vom 25. Juni 2021
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Thomas Bradler, Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen