Flug buchen und sofort dafür bezahlen - obwohl die Reise noch in weiter Ferne liegt. Bisher ist das die gängige Praxis. Ob es wirklich in Ordnung ist, den kompletten Betrag im Voraus zu verlangen, das prüft heute der BGH.
Der Urlaub auf Bali, der Städtetrip nach Glasgow, die Freundin besuchen in New York. Häufig ergattern wir günstige Preise, wenn wir unsere Flüge weit im Voraus buchen. Und die Fluggesellschaften, die belasten dann ziemlich schnell unsere Kreditkarte oder buchen den Betrag vom Konto ab. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will erreichen, dass Flugtickets in Zukunft nur angezahlt werden müssen und dann erst bei Reiseantritt der vollständige Betrag fällig wird.
"Wenn die Airline Pleite geht und der Kunde hat jetzt schon bezahlt - ein halbes Jahr vorher oder noch länger - dann ist sein Geld weg."
Bisher gilt die sogenannte Zug-um-Zug-Leistung. Das bedeutet, als Verbraucher müssen wir erst dann etwas bezahlen, wenn wir eine Leistung erhalten haben. "Aber da greifen viele Reiseveranstalter ein mit dem Kleingedruckten und sagen, wir verlangen vor Reiseantritt eine Anzahlung und auch die Restzahlung. Und dann muss der Kunde vor Reiseantritt den gesamten Preis bezahlen", erklärt Kay Rodrega, Anwalt und Experte für Reiserecht.
Das Problem: Im Fall von gebuchten Pauschalreisen - mit Flug, Unterkunft und Verpflegung - steckt dahinter ein Reiseveranstalter und die Kunden sind abgesichert. Anders im Fall eines gebuchten Fluges: Sollte die Fluggesellschaft in der Zeit zwischen Buchung und Abflug Pleite gehen, sind die Kunden nicht abgesichert und würden ihr gezahltes Geld verlieren. Der Anwalt Kay Rodrega rechnet gute Chancen aus, dass der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Verbraucher entscheiden wird.