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Laura hat schon in vielen WGs gewohnt. In ihrer letzten hat es ihr besonders gut gefallen – bis ihre Mitbewohnerin sie darum bat, auszuziehen. Wie wir damit umgehen sollten und was wir rechtlich beachten müssen, wenn der WG-Auszug ansteht.

Laura ist Mitte 20 und lebt in Hamburg. In den letzten fünf Jahren ist sie immer wieder in WGs ein- und ausgezogen. Für Laura hatten diese WGs ihren ganz eigenen Charme – sie waren jedoch auch etwas "ranzig", sagt sie. Die letzte WG, in der sie gewohnt hat, war anders. "Meine Mitbewohnerin hat die wirklich super schön eingerichtet. Es war das absolute Gegenteil einer 'Ranz-WG'. Alles war sehr schön, und ich habe mich direkt wohlgefühlt", beschreibt Laura die Wohnung.

Mitbewohnerin: Zieh bitte aus!

Irgendwann schrieb Lauras Mitbewohnerin ihr dann in einer Nachricht, dass sie gerne mit ihr sprechen würde. Dabei kam heraus, dass sie mit ihrem Freund zusammenziehen möchte und Laura sich bitte nach einer anderen Wohnung umschauen müsste.

"Wir saßen in der Küche zusammen und sie meinte: 'Ich glaube, es wäre ganz gut, wenn du mal so langsam guckst.'"
Laura, ist im Sommer aus ihrer WG in eine eigene Wohnung gezogen

Für Laura kam diese Ankündigung nicht ganz überraschend, da sie im Vorfeld schon etwas geahnt hatte. Nach ihren vielen bisherigen WGs war für sie direkt klar, dass sie jetzt auch mal alleine in ihrer eigenen Wohnung leben möchte. Gleichzeitig dachte sie sich: "Ich habe jetzt gar keinen Bock auf den ganzen Stress mit Wohnungssuche und Bewerbungen schreiben für Wohnungen."

Schon bei Einzug Gedanken über Auszug machen

Und natürlich steht auch der Auszug aus der WG an. Die Formalien dafür sollten übrigens am besten schon beim Einzug geklärt werden, rät Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. "Es kommt darauf an, wie der Mietvertrag gestaltet ist. In den meisten Fällen – wenn es kein WG-Mietvertrag ist – ändert mein Auszug nichts daran, dass ich theoretisch weiterhin für die Mietzahlungen verantwortlich bin."

Jutta Hartmann erklärt auch, dass es bei WGs drei unterschiedliche Mietverträge gibt:

  1. Klassischer WG-Vertrag: Es gibt einen Vermieter und die WG ist der Mieter (mehrere Mieter*innen mieten gemeinsam).
  2. Mietvertrag pro WG-Mitglied: Jeder Mitbewohner und jede Mitbewohnerin hat einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter.
  3. Einzelnes WG-Mitglied hat Mietvertrag: Nur ein Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin hat den Mietvertrag mit der Vermieterin und schließt Untermietverträge mit den übrigen WG-Mitgliedern ab.

Wie der Mietvertrag aussieht, entscheidet der Vermieter oder die Vermieterin. Bevor wir in eine WG ziehen, sollten wir uns aber darüber im Klaren sein, welcher Mietvertrag gilt und ob wir damit einverstanden sind. Außerdem wichtig zu wissen: Wenn in WG-Inseraten steht "Ohne Anmeldung", bedeutet das oft, dass der Vermieter über den Einzug nicht informiert wird – und das ist illegal, sagt Jutta Hartmann.

Die erste eigene Wohnung

Laura hatte in ihren WGs nie Probleme mit rechtlichen Angelegenheiten. Es gab lediglich einmal den Fall, dass sie sich um die Betriebskostenabrechnung einer vorherigen WG kümmern musste – und das hat finanziell auch etwas wehgetan. Mit ihrer letzten Mitbewohnerin, die sie um den Auszug gebeten hat, lief aber alles sehr harmonisch und verständnisvoll ab.

"Es gab keinen Grund, böse auf sie zu sein, und es gab kein böses Blut."
Laura, ist im Sommer aus ihrer WG in eine eigene Wohnung gezogen

Insbesondere die Wohnungssuche in Großstädten gestaltet sich in der Regel für viele schwierig. Laura hingegen ist selbst überrascht, wie unkompliziert das Ganze bei ihr ablief. Dabei haben auch Kontakte geholfen – und Social Media, erzählt sie: "Darüber hat das ein ehemaliger Arbeitskollege von mir gesehen, und der hatte Kontakt zu einer Immobilienfirma."

Laura wohnt jetzt in Hamburg zwar nicht total zentral, wie sie sagt, aber in einer für sie passenden Wohnung – und das zum ersten Mal alleine.

Das Ende einer (WG-)Ära

Dass sie WG-Erfahrung sammeln konnte, dafür ist Laura dankbar. Mit dem Ende ihres Studiums hat sie jedoch auch gemerkt, dass es an der Zeit war, die erste eigene Wohnung zu haben. Sie ist in ihren Vollzeitjob gestartet, und auch in ihrem Freundeskreis hatten immer mehr Leute ihre eigene Wohnung. Laura hat sich zudem auf mehr Ruhe gefreut und darauf, endlich mal etwas ganz Eigenes zu haben.

"Ich habe mich darauf gefreut, etwas für mich zu haben, was man komplett so einrichten kann, wie man möchte."
Laura, ist im Sommer aus ihrer WG in eine eigene Wohnung gezogen

Laura und ihre Ex-Mitbewohnerin sehen sich hin und wieder noch – und freuen sich gegenseitig über den jeweils neuen Lebensabschnitt der anderen. So harmonisch läuft es jedoch nicht immer ab.

WG-Auszug richtig kommunizieren

Wer die eigene WG verlassen will, sollte sich im Vorfeld wirklich im Klaren darüber sein, dass dies der richtige Schritt ist, rät der psychologische Psychotherapeut Manuel Podlecki. Er sagt, wir sollten nicht zu früh über den Auszug sprechen, sondern erst, wenn die Entscheidung feststeht. Und wir sollten uns dafür einen guten Moment suchen und etwas Zeit nehmen.

"Ich würde die WG einberufen und einen Abend wählen, der gut dafür passt. Vielleicht nicht gerade einen Partyabend, an dem noch andere Leute später kommen. Ich finde die Auswahl des Moments sehr wichtig."
Manuel Podlecki, psychologischer Psychotherapeut

Und: Wir sollten uns bewusst sein, dass Teile der WG möglicherweise überrascht oder traurig auf die Ankündigung reagieren. Persönliche Gespräche können helfen – am besten wenn die ersten großen Emotionen abgeklungen sind. Und auch Menschen außerhalb der WG können Ansprechpartner*innen sein.

"Ich kann jetzt nicht erwarten, dass alle jubeln und sagen: 'Juhu, da verlässt jemand die WG.'"
Manuel Podlecki, psychologischer Psychotherapeut

Generell ist es laut Manuel Podlecki auch wichtig, dass es eine klare Rollenverteilung innerhalb einer WG gibt. Es muss beispielsweise geklärt sein, wer Hauptmieter*in ist, welche Aufgaben die einzelnen Mitbewohner*innen haben und auch, welche Rechte sie besitzen.

Das sei in WGs jedoch häufig nicht der Fall, so der Psychotherapeut. Diese Erfahrung habe er auch selbst gemacht. Wenn diese Rahmenbedingungen von Anfang an festgelegt werden, könne das aus seiner Sicht auch bei einem Auszug hilfreich sein.

Unterschied zwischen Zweck-WG und WG-Freundschaft

Was die Beziehungsebene betrifft, verläuft ein Auszug bei einer Zweck-WG häufig anders als bei einer WG-Freundschaft. Letztere könne dann durchaus auf die Probe gestellt werden, sagt der Psychotherapeut. Handelt es sich um eine tiefgehende Freundschaft, sollten die Betroffenen versuchen, auch nach dem Auszug in Kontakt zu bleiben und das auch konkret planen.

"Das könnte der gemeinsame Sportkurs sein, vielleicht eine Bar, in die die WG immer gegangen ist, oder ein Café, in dem man sich zum Mittagessen getroffen hat", so Manuel Podlecki. "Weil es leider oft so ist: Wenn man räumlich nicht mehr zusammenwohnt, geht jeder seinen eigenen Weg, und der Kontakt verläuft schnell."

Hinweis: Auf dem Bild oben ist nicht Laura zu sehen.

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Shownotes
WG-Aus
Wie ziehen wir achtsam auseinander?
vom 10. Dezember 2025
Gesprächspartnerin: 
Laura, ist im Sommer aus ihrer WG in eine eigene Wohnung gezogen
Gesprächspartner: 
Manuel Podlecki, psychologischer Psychotherapeut
Gesprächspartnerin: 
Jutta Hartmann, Juristin und Pressesprecherin des deutschen Mieterbundes
Autorin und Host: 
Shalin Rogall 
Redaktion: 
Lara Lorenz, Jana Niehof, Ivy Nortey und Anne Göbel
Produktion: 
Alex Hardt