Der Streit um das Selfie des Affen Naruto ist immer noch nicht vorbei.
Die Tierschutzorganisation hatte den Fotografen David Slater im Namen des Makaken verklagt und damit argumentiert, dass die Bildrechte dem Affen gehörten. Eigentlich hatten sich Peta und Slater auf einen Vergleich geeinigt: Die Tierschützer zogen die Klage zurück. Im Gegenzug wollte der Fotograf künftig 25 Prozent seiner Einnahmen für die Nutzung des Bildes für den Erhalt des Lebensraums der Affen spenden. Doch das zuständige Berufungsgericht in den USA hat den Vergleich abgelehnt. Demnächst wird der Fall verhandelt und ein Urteil ausgesprochen.
Nicht im Namen des Tieres
Das Gericht argumentierte damit, dass man nur im Namen von Tieren klagen dürfe, wenn das im Gesetz so vorgesehen ist. Das sei in Narutos Fall aber nicht so. Das Gericht vermutete, dass der Vergleich ein strategischer Schachzug von Peta sei, weil sie in einem Verfahren schlechte Chancen hätten.
Der Streit um das Affenselfie dauert schon seit 2014 an und hat unter anderem eine Diskussion darüber angestoßen, ob Tiere ein Recht am eigenen Bild haben. David Slater kritisierte, dass Peta nicht im Namen des richtigen Affen klagte - den Auslöser habe nämlich nicht Naruto gedrückt, sondern ein Weibchen.
