Wer sich bei der Arbeit verletzt, bei dem greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.

Sie übernimmt bei einem Arbeitsunfall zum Beispiel Arztkosten, zahlt aber auch Renten oder Entschädigungen an Betroffene. Aber was passiert, wenn sich jemand bei der Arbeit in seinem Betrieb auf dem Klo verletzt?

Passiert immer wieder mal und beschäftigt dann Gerichte, zum Beispiel das Sozialgericht Heilbronn. Sein Urteil: Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht (Aktenzeichen S 13 U 1826/17). Geklagt hatte ein Mechaniker. Er war 2017 im Kloraum seiner Arbeitsstelle auf seifigem Boden ausgerutscht und mit dem Kopf gegen das Waschbecken gefallen. Dabei erlitt er eine Gehirnerschütterung und lag vier Tage im Krankenhaus. Kein Arbeitsunfall, sagte die zuständige Berufsgenossenschaft: Der Besuch der Toilette sei privater Natur. Das sieht auch das Sozialgericht so. Der Mechaniker klagt jetzt bei der nächsthöheren Instanz weiter (Aktenzeichen L 9 U 445/18).

Übrigens werden auch Unfälle in Kantinen meistens nicht als Arbeitsunfälle gewertet. Versichert ist in der Regel nur der Weg zur Toilette oder zum Essen.