Wer im Netz als "Arschkriecher" oder "Terrorist" beschimpft wird, kann sich ärgern - sollte die Schuld aber nicht bei Google suchen.

Der Bundesgerichtshof hat die Klage eines Ehepaars endgültig abgewiesen. Das sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Paar war im Netz beschimpft worden, die entsprechenden Seiten konnte man über Google finden.

Vorabprüfung von Suchtreffern würde Suchmaschinen lahmlegen

Nach Meinung des Gerichts können Suchmaschinen nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Die kritisierten Inhalte seien von anderen ins Netz gestellt worden. Eine Vorabprüfung aller Suchtreffer könne nicht verlangt werden. Das würde Suchmaschinen praktisch lahmlegen.

Google und andere Suchmaschichen müssen erst dann tätig werden, wenn sie konkrete Hinweise auf Rechtsverletzungen bekommen, zum Beispiel auf Kinderpornografie oder Aufrufen zu Gewalttaten.