Google muss Suchergänzung in bestimmten Fällen löschen
Das ist so nicht rechtens, sagt das Oberlandesgericht Köln. Die Richter haben dem Internetkonzern Auflagen erteilt. Er muss sein automatisches Suchwortergänzungsprogramm manuell ändern, wenn Nutzer das in bestimmten Fällen wünschen. So muss Google eine Wortkombination in der Liste der Vorschläge löschen, wenn Betroffene das Unternehmen auf eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte hinweisen.
Geklagt hatte eine Unternehmer. Seinen Namen hatte die "autocomplete"-Funktion um die Begriffe Scientology und Betrug ergänzt - also immer wenn jemand seinen Namen eingab, tauchten diese beiden Begriffe in der Suchmaske auf. Obwohl der Kläger das beanstandet hatte, weigerte sich Google erst einmal den Fall zu prüfen und zu korrigieren. Begründung: Dem Wunsch von Einzelpersonen könne Google nicht nachkommen.
