Zwei Schweizer sollen Schadenersatz bekommen, weil sie in Haft beziehungsweise in einer psychiatrischen Klinik kein veganes Essen bekommen haben.

Die beiden Männer haben erfolgreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. Die Richter in Straßburg urteilten, dass ihre Gewissensfreiheit nicht respektiert wurde und dass sie keine wirksame Möglichkeit hatten, sich zu beschweren. Der eine Kläger soll 12.000 Euro Schadenersatz bekommen, der andere 4.000, plus 10.000 Euro für Sachkosten.

Es war das erste Mal, dass der Gerichtshof vegane Ernährungsgrundsätze unter dem Gesichtspunkt der Gewissensfreiheit geprüft hat. Das Gericht nutzte dazu auch Untersuchungen, nach denen vegane Prinzipien als "nichtreligiöse Weltanschauung" betrachtet werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Er soll sicherstellen, dass die 47 Mitgliedsstaaten die Menschenrechtskonvention einhalten.