Marmelade darf in Deutschland ab heute (14.06.2026) auch wieder Marmelade heißen.

Das regelt eine Verordnung des Bundes-Agrar-Ministeriums, mit der eine EU-Richtlinie national umgesetzt wird. EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als Marmelade bezeichnet werden dürfen. Alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden.

Diese Regel geht auf einen Verhandlungserfolg der Engländer zurück, wo Marmelade traditionell nur aus Zitrusfrüchten hergestellt wird. Mit ihrem Eintritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hatten die Briten gefordert, dass nur Marmelade aus Zitrusfrüchten auch so heißen dürfe und hatten damit Erfolg.

Rund um den Brexit wurde dann aber angeregt, diese Regelung wieder zu kippen. Das ist seit heute auch umgesetzt.