Ab heute sind noch mehr Insekten in unserem Essen erlaubt.

Denn die Europäische Union hat genehmigt, dass jetzt auch das Mehl von Grillen in Lebensmitteln drin sein darf. Ganz verkauft werden durften diese Insekten schon seit März 2022. Ab heute ist außerdem erlaubt, Getreideschimmelkäfer als Larve in getrockneter oder gefrorener Form, als Mehl oder Paste zu verwenden. So eine Insektenzutat muss aber immer auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Weil es dafür noch keine rechtlich vorgeschriebene Formulierung gibt, wird in der Zutatenliste der Lebensmittel erstmal sowas stehen wie "teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)".

Vepackungshinweis ist Pflicht

Außerdem muss bei Speise-Insekten als Zutat darauf hingewiesen werden, dass sie allergische Reaktionen auslösen können: Davon sind meist Menschen betroffen, die auch allergisch sind gegen Krebstiere und Produkte damit, oder die eine Allergie gegen Hausstaubmilben haben.

Insekten als Lebensmittel zählen bei uns bisher zu den Nischenprodukten. Ihnen wird für die Zukunft mehr Bedeutung zugeschrieben, weil sie einen hohen Proteingehalt haben und außerdem reich sind an Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren, Spurenelementen und bestimmten Mineralstoffen wie Magnesium und Phosphor. Einige Heuschrecken-Arten sollen mehr als doppelt so viel Eiweiß enthalten wie Rinder- oder Hühnerfleisch.