Eine Flugbegleiterin aus Frankreich hat lange dafür gekämpft, dass ihre Brustkrebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird. Jetzt hat ihr ein Gericht Recht gegeben.

In dem Urteil verweist es auf die Nachtarbeit, ionisierende Strahlung und Passivrauchen, dem die Frau jahrelang ausgesetzt war - Faktoren, die die Erkrankung befördert haben könnten.

Sophie Lainault hatte von 1989 bis 2019 als Flugbegleiterin und Kabinenchefin für Air France gearbeitet. In den 30 Jahren kam sie auf 12.600 Flugstunden, davon mehr als die Hälfte in der Nacht. Zwei Behörden hatten ihren Antrag zunächst abgelehnt. Durch die Entscheidung kann die 59-Jährige jetzt früher in Rente gehen.

In Frankreich ist Brustkrebs nicht auf der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt - das erschwert die Anerkennung. Manche Arbeitsbedingungen gelten aber als brustkrebsfördernd, etwa Nachtarbeit, ionisierende Strahlung und hormonaktive Stoffe.

Mit etwa 13.000 Todesfällen jährlich ist Brustkrebs in Frankreich die tödlichste Krebsart für Frauen.