Gerichtsurteil

Bier ist nicht bekömmlich

Spätestens mit einem Kater ist es klar, jetzt gibt es die Erkenntnis auch per Gerichtsbeschluss: Bier ist nicht bekömmlich.

Das Landgericht Ravensburg hat einer Brauerei aus Leutkirch in Baden-Württemberg verboten, ihr Bier als "bekömmlich" zu bewerben. Aus Sicht der Richter verstößt das gegen EU-Regeln, nach denen Alkohol nicht als gesund beworben werden darf. Ein Berliner Verband hatte vorher schon eine einstweiliger Verfügung gegen die Brauerei durchgesetzt. Er ist der Meinung, dass der Begriff "bekömmlich" die Gefahren des Trinkens verschweigt.

Das Urteil aus Ravensburg ähnelt einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor drei Jahren. Der hatte es Winzern verboten, ihren Wein als bekömmlich zu bewerben - und auch nicht mit Begriffen wie "sanfte Säure" und "Edition Mild".