Die Hexenverfolgung ist ein dunkles Kapitel der Geschichte.

Als letzter Hexenprozess in Deutschland gilt das Verfahren gegen Anna Maria Schwägelin. Heute vor genau 250 Jahres wurde sie im Allgäu zum Tode verurteilt - wegen eines Pakts mit dem Teufel. Durch neuere Auswertungen weiß man inzwischen: Das letzte Hexenurteil wurde nie vollstreckt. Schwägelin starb erst sechs Jahre später 1781 in einem Gefängnis.

Geboren wurde sie vermutlich 1729, in sehr armen Verhältnissen in der Nähe von Memmingen. Sie arbeitete als Magd. Später lebte sie in Armenhäusern, weil sie zu krank zum Arbeiten war. Zu der Zeit quälte sie ihr schlechtes Gewissen. Sie war nämlich davon überzeugt, sich mit dem Teufel eingelassen zu haben und dass sie sogar Sex mit ihm hatte. Einer anderen Frau erzählte sie davon, die sie wiederum anzeigte. Es folgte der Prozess mit dem Urteil: Tod durch das Schwert.

Die verschollenen Prozessakten über den Fall waren in den 1990er Jahren wieder aufgetaucht, ein Historiker konnte sie auswerten.