Solche netzbasierten Schreibtools in Hochschulen zu verbieten, das hält ein juristisches Gutachten der Unis Bochum und Münster für unsinnig. Das Gutachten hatte das Bildungsministerium von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Es empfiehlt Hochschulen, genau die Voraussetzungen zu definieren, wann und wie Studierende die KI-Tools nutzen dürfen und als Hilfsmittel in wissenschaftlichen Arbeiten angeben müssen. Laut dem Gutachten können Studierende sogar die Urheberschaft an KI-produzierten Texten haben, falls darin in erheblichem Maße auch eine geistige Eigenleistung eingebracht wurde. Das müssten Dozierende dann im Einzelfall bewerten.
Die KI-Software selbst hat aus juristischer Sicht jedenfalls keinen Anspruch auf die Urheber- oder Autorenschaft. Denn eine Software könne keine geistige Eigenleistung erbringen.