Chat GPT und andere Künstliche Intelligenzen können in sekundenschnelle Texte produzieren, die sich wie menschengemacht lesen.

Solche netzbasierten Schreibtools in Hochschulen zu verbieten, das hält ein juristisches Gutachten der Unis Bochum und Münster für unsinnig. Das Gutachten hatte das Bildungsministerium von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Es empfiehlt Hochschulen, genau die Voraussetzungen zu definieren, wann und wie Studierende die KI-Tools nutzen dürfen und als Hilfsmittel in wissenschaftlichen Arbeiten angeben müssen. Laut dem Gutachten können Studierende sogar die Urheberschaft an KI-produzierten Texten haben, falls darin in erheblichem Maße auch eine geistige Eigenleistung eingebracht wurde. Das müssten Dozierende dann im Einzelfall bewerten.

Die KI-Software selbst hat aus juristischer Sicht jedenfalls keinen Anspruch auf die Urheber- oder Autorenschaft. Denn eine Software könne keine geistige Eigenleistung erbringen.