Für einen besseren Hitzeschutz fordert der Städte- und Gemeindebund, das Grundgesetz zu ändern.

Konkret geht es den Kommunen darum, die Anpassung an den Klimawandel als sogenannte Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung zu schreiben. Das bedeutet, dass sich Bund und Länder dauerhaft an der Finanzierung beteiligen - und nicht nur bei einzelnen Projekten. Für einen besseren Hitzeschutz müssten zum Beispiel versiegelte Flächen aufgerissen, Bäume gepflanzt oder Trinkbrunnen aufgestellt werden.

Städte und Gemeinden argumentieren, dass sie eh schon zu wenig Geld haben. Der Bund sieht dagegen die Länder in der Pflicht. Bundesumweltminister Carsten Schneider hatte gestern gesagt, dass der Bund auch dafür das Sondervermögen für Infrastruktur bereitgestellt hat. Daraus könnten sich die Länder bedienen und die Kommunen beim Hitzeschutz unterstützen. Insgesamt stehen bis zu 100 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren bereit.