Immaterielles Kulturerbe
Kneipen und Schützenwesen sind jetzt gelistete deutsche Tradition
Zum immateriellen Kulturerbe in Deutschland zählen jetzt sieben weitere Kulturformen.
Die deutsche Unesco-Kommission und die Kultusministerkonferenz haben die Traditionen bekannt gegeben. Ins Verzeichnis wurden das Sternsingen aufgenommen, das Kneippen, das Schützenwesen, das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, die Volkstanzbewegung, das Choralsingen und die manuelle Glasfertigung.
Damit stehen jetzt 34 Traditionen und Brauchtümer auf der Liste des immateriellen Kulturerbes in Deutschland. Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagte, dass durch so ein Verzeichnis das Bewusstsein für den ideellen Wert von Kenntnissen geschärft werde, die über Generationen überliefert wurden.
Im Netz haben wir die Liste mit den Neuaufnahmen und das Bundesverzeichnis verlinkt.
