Internetrechte
Gema gewinnt gegen Youtube
Wenn man auf Youtube ein bestimmtes Musikvideo anklickt, kommt oft nur der Hinweis: "Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingräumt wurden. Das tut uns leid."
Gegen diese Fehlermeldung hat die Gema geklagt und jetzt Recht bekommen. Das Landgericht München bezeichnete sie als "Illegale Anschwärzungen und Herabwürdigungen". Der Hinweis unterstelle, dass allein die Gema dafür verantwortlich ist, wenn ein bestimmtes Video nicht abgespielt wird. Was nicht der Fall sei. Dem Gericht zufolge erweckt der Hinweis bei den Nutzern einen falschen Eindruck. Sie glauben, dass die Gema die Sperrungen vornimmt, obwohl Youtube das selber tut.
Die Gema vertritt die Urheberrechte von Komponisten und Autoren und streitet sich schon länger mit dem Google-Ableger Youtube über die Mindesvergütung von Musikstücken.
