Jetzt ist es amtlich: Limo muss nicht zuckersüß sein.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat die Abmahnung des Getränke-Herstellers Lemonaid zurückgenommen - nach dem es Unverständnis hagelte. Denn die Behörde hatte ernsthaft kritisiert, dass die Limo nicht süß genug sei. Laut den Leitsätzen für Lebensmittel muss der Mindestzuckergehalt bei 7 Prozent liegen.

Die Hamburger Gesundheitssenatorin will sich jetzt dafür einsetzen, dass genau dieser Leitsatz verändert wird. Er widerspreche dem Vorhaben, dass sich Menschen besser und bewusster ernähren sollen.

Diese Leitsätze stehen im Deutschen Lebensmittelhandbuch. Sie sind keine Gesetze, aber stark bindend. Formuliert werden sie von einer Kommission aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbrauchern und Lebensmittelüberwachung.