Presserat: Bild von ertrunkenem Flüchtlingsjungen durfte gezeigt werden
Die Frage ist: Durften die Medien das Foto überhaupt veröffentlichen? Der Presserat sagt: Ja. Die Aufnahmen des Kindes seien nicht unangemessen sensationell und nicht entwürdigend. Der Presserat hatte 19 Beschwerden bekommen, gegen mehrere Zeitungen und Zeitschriften, die das Bild des Jungen abgedruckt hatten. Der Beschwerdeausschuss war der Ansicht, dass das Foto symbolisch für das Leid und die Gefahren steht, denen sich die Flüchtlinge auf ihrem Weg nach Europa aussetzen. Das sei von öffentlichem Interesse.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam der Ausschuss bei einem Foto von 71 toten Flüchtlingen in einem Lastwagen in Österreich. Die Zeitungen hätten über ein schweres Verbrechen berichtet. Die Realität dürfe gezeigt werden. Bild.de bekam dagegen eine Rüge für ein Video, in dem Leichen im Meer gezeigt wurden. Der Presserat befand, hier sei nur ein Sensationsinteresse befriedigt worden.
